Gesperrtes Bankkonto ­wegen Geldwäscheverdacht?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie sind von einer Kontosperre betroffen und haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Bankkonto? 

Sicherlich haben Sie viele Fragen dazu:

  • Wie erfahre ich, ob mein Konto wegen Geldwäscheverdacht gesperrt wurde?
  • Wie kann ich die Sperrung meines Bankkontos aufheben?
  • Welchen Anspruch habe ich gegenüber der Bank, bei der meine Kontosperre ausgesprochen wurde?
  • Nach welchen Gesetzen und Verfahren handelt die Bank beim Verdacht von Geldwäsche?
  • Was kann ich machen, um den Verdacht einer Geldwäsche zu widerlegen?
  • Gibt es Möglichkeiten, das Risiko einer Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht zu vermeiden?
  • In welchen Fällen kann eine Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht erfolgen?
  • Ist es möglich, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, wenn mein Konto ohne Grund gesperrt wird?


Wir möchten diese Fragen kurz beantworten.*


Wie erfahre ich, ob mein Konto wegen Geldwäscheverdacht gesperrt wurde?

Als Kunde haben Sie normalerweise Anspruch auf Benachrichtigung über die Gründe für die Sperrung Ihres Kontos sowie ein Recht auf Einsicht in alle Unterlagen, die als Beweis dienen. Allerdings: Bei Geldwäscheverdacht ist die Bank verpflichtet, das Konto sofort und ohne Angabe von Gründen zu sperren. Der Bank ist es gesetzlich untersagt dem Kunden den Geldwäscheverdacht zu offenbaren.

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Wie kann ich die Sperrung meines Bankkontos aufheben?

Bei Eilbedürftigkeit hilft oft nur die Beantragung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Ansonsten muss man abwarten, bis die Bank das Konto von sich aus wieder freigibt. Dies dauert häufig jedoch viele Tage oder Wochen.

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Welchen Anspruch habe ich gegenüber der Bank, bei der meine Kontosperre ausgesprochen wurde?

Kontoverfügungen dürfen von der Bank wieder zugelassen werden, wenn der dritte Werktag nach dem Abgangstag der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Kontofreigabe durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder die Staatsanwaltschaft untersagt worden ist. Ab diesem Zeitpunkt besitzt der Kunde nach unserer Auffassung einen Anspruch auf Freigabe des Kontos.

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Nach welchen Gesetzen und Verfahren handelt die Bank beim Verdacht von Geldwäsche?

Die Bank muss sich insbesondere an das Geldwäschegesetz (GWG) halten und strenge Verfahren befolgen, um zu verhindern, dass Missbrauch oder illegale Aktivitäten stattfinden. Diese Vorgaben wurden in den vergangenen Jahren erheblich verschärft und Banken sehen sich in der Pflicht, bei verdächtigen Transaktionen das Konto sofort einzufrieren.

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Was muss ich tun, um den Verdacht einer Geldwäsche zu widerlegen?

Um den Verdacht einer Geldwäsche zu widerlegen, können Sie dem Kreditinstitut Dokumente vorlegen, die belegen, dass die fraglichen Transaktionen, die den Verdacht auslösten, einen nachvollziehbaren, legalen Hintergrund haben. Häufig reicht das nach unserer Erfahrung indes nicht aus. Dann ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts empfehlenswert.

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Gibt es Möglichkeiten, das Risiko einer Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht zu vermeiden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Risiken einer Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht zu reduzieren, zum Beispiel: Vor ungewöhnlichen Transaktionen vorab mit dem Bankberater sprechen, entsprechende Nachweise hinterlegen, Adresse und Identitätsdaten stets aktuell halten. Eine 100%ige Absicherung gegen eine Kontosperre wegen Geldwäscheverdacht  gibt es nach unserer Erfahrung allerdings nicht.

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In welchen Fällen kann eine Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht erfolgen?

Eine Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht kann in Fällen stattfinden, in denen Zweifel an der legalen Herkunft von Zahlungseingängen bestehen, bspw. bei hohen Bargeldeinzahlungen oder ungewöhnlichen Zahlungen aus dem Ausland.

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Ist es möglich, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, wenn mein Konto ohne Grund gesperrt wird?

Für Banken gilt bei Verdachtsmeldungen eine weitgehende Haftungsfreistellung. Allerdings ist es grundsätzlich möglich, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, falls Ihr Konto ohne  hinreichenden Grund gesperrt wurde oder die Aufhebung der Sperre unrechtmäßig verzögert wird.

In einem aktuellen Fall konnten wir erreichen, dass die Commerzbank die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten erklärt hat.


Schnelle Hilfe bei Kontosperre

Auf unserer Webseite

 https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre

und in unseren Rechtstipps erfahren Sie mehr darüber:

  • Wie sie die Sperrung des Kontos aufheben und den Verdacht der Geldwäsche ausräumen können.
  • Welche Verfahren und Gesetze Ihnen helfen können, Ihre Rechte als Kunde geltend zu machen.
  • Wie man vorbeugende Maßnahmen treffen kann, um eine Kontosperrung zu vermeiden.

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Kostenfreie Ersteinschätzung

Wenn Ihr Konto gesperrt wurde, ist es ganz verständlich, dass Sie aufgebracht, wütend und verzweifelt sind. Unternehmen Sie dennoch nichts Unüberlegtes, wie etwa der wutentbrannte Anruf bei Ihrem Bankberater.

Holen Sie sich schnell Hilfe, bevor wichtige Überweisungen und Lastschriften ins Leere laufen und weitere Kosten oder Schlimmeres verursachen. Mit unserer fachlichen Unterstützung und der Erfahrung, mit der wir bereits vielen Betroffenen helfen konnten, führen wir Sie Schritt für Schritt aus dieser Situation heraus.


Betroffene können sich auf hier auf www.anwalt.de über das Kontaktformular oder per E-Mail völlig unverbindlich melden. 

Schildern Sie bitte kurz, welche Bank Ihr Konto gesperrt hat und ob es eine Vorgeschichte gibt. 


Wir antworten Ihnen zeitnah und Sie bekommen sofort eine kostenfreie Ersteinschätzung von mir. Ich bin erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und habe bereits Dutzende   Fälle von Kontosperren und Kontokündigungen betreut.

Mit dieser konkreten Rückmeldung zu Ihrem persönlichen Fall können Sie sich ohne Kostenaufwand entscheiden, ob juristisch notwendige Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung gegen Ihre Bank eingeleitet werden sollen.

Sie ist oft die schnellste Möglichkeit, um das Konto innerhalb weniger Tage wieder freischalten zu lassen und so weitere Konsequenzen abzuwenden. 

Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung:

https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre


* Für eine exakte Beurteilung Ihres persönlichen Falls nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben Sie eine Mail für eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Foto(s): Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Thomas Meschede, www.mzs-recht.de

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