GlobaleMaerkte (globalemaerkte.org) – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Rahmen des Internetauftritts unter der Domain globalemaerkte.org wird seitens der Firma GlobaleMaerkte darauf verwiesen, dass die Firma GlobaleMaerkte im Jahr 2005 gegründet worden wäre und sich zunächst auf den Devisenhandel spezialisiert hätte, bevor GlobaleMaerkte 2009 ihr Portfolio auf Kryptowährung ausgeweitet hätte. 2010 hätte man dann eine neue Gruppe von Handelsprodukten wie Aktien, Indizes und Derivate (CFDs und ETFs) eingeführt und würde über Filialen in den wichtigsten Wirtschaftscentren, wie London, Zürich, Singapur und Moskau, verfügen, um tausende von Kunden zu bedienen und die besten Handelsstrategien auszuwählen.

Überprüft man den Internetauftritt der Handelsplattform GlobaleMaerkte, so muss man davon ausgehen, dass es sich um eine betrügerische Internethandelsplattform handelt.

Dafür, dass die Firma GlobaleMaerkte betrügerisch agiert, spricht eine Vielzahl von Gesichtspunkten.

So ist im Rahmen des Internetauftritts lediglich davon die Rede, dass die Firma in England unter der Adresse: 10 Orange Street, London, WC2H 7DQ, eine Niederlassung betreiben würde. Die weiteren Niederlassungen, die angeblich in Moskau, Zürich und Singapur existieren sollen, werden im Rahmen des Internetauftritts nicht genannt.

Widersprüchlich ist auch, dass die Firma GlobaleMaerkte angeblich unter der Nummer: 0043 68110834446 erreichbar sein soll, obwohl sie in England über eine Niederlassung verfügen soll. Die Vorwahl für England lautet jedoch: 0044 und nicht 0043. Bei der seitens der Handelsplattform GlobaleMaerkte angegebenen Vorwahl handelt es sich um eine österreichische Vorwahl.

Unabhängig davon handelt die Firma GlobaleMaerkte, soweit sie in Deutschland aktiv ist, unlizenziert und unreguliert.

Das Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Dies bedeutet, dass die Firma GlobaleMaerkte und deren Verantwortliche einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia S. 2 Nr. 4c KWG (Kreditwesengesetz) betreiben, da sie als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumente den Zugang zu den von ihr angebotenen Finanzinstrumenten (u. a. CFD-Kontrakte) anbieten.

Im Rahmen ihres Geschäftsmodells halten sich die Verantwortlichen der Handelsplattform bereit, den Kunden Verträge über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten, wie z. B. CFD´s, anzubieten und mit den Kunden zu schließen. Damit erbringen sie eine Dienstleistung für ihre Kunden, in dem sie den Kunden den Zugang zu den von ihnen angebotenen Finanzinstrumenten verschaffen.

Für das Betreiben eines Eigenhandels ist eine Erlaubnis nach § 32 I KWG erforderlich, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Gewerbsmäßig wird ein Bankgeschäfte dann betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.

Nachdem eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht vorliegt, handelt die Firma GlobaleMaerkte unerlaubt bzw. verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Anleger, die mit der entsprechenden Internethandelsplattform Handelsgeschäfte getätigt haben, können gegen die Firma GlobaleMaerkte und deren Verantwortliche Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen, da die Firma GlobaleMaerkte in Deutschland unerlaubt handelt.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform GlobaleMaerkte investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema