Grad der Behinderung

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Was bedeutet eigentlich der Grad der Behinderung und wie wird er ermittelt? Ab welchem Grad der Behinderung gilt man als schwerbehindert?

Mit dem Grad der Behinderung wird die Schwere einer Behinderung angegeben. Er ist das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Der Grad der Behinderung kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird nicht in Prozent ausgedrückt und ist in Zehnerschritten gestaffelt. Um die Schwerbehinderteneigenschaft zu erreichen, muss ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt sein.

Der Grad der Behinderung kann jederzeit neu bestimmt werden. Gesundheit ist nicht statisch; sie verändert sich. Liegt eine gesundheitliche Verschlechterung vor, kann ein „Verschlechterungsantrag“ beim Zentrum Bayern eingereicht werden.

Der Grad der Behinderung kann auch herabgesetzt werden. Es ist möglich, die Schwerbehinderteneigenschaft wieder zu verlieren. Bei einer Krebserkrankung besteht beispielsweise ein Grad der Behinderung von 50. Liegen nach fünf Jahren keine weiteren Beschwerden vor, wird von „Heilbewährung“ der Krebserkrankung ausgegangen und der Grad der Behinderung auf „Null“ festgesetzt.

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimme Nachteilsausgleiche. Deshalb ist es wichtig, den Grad der Behinderung festsetzen zu lassen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann bei der Agentur für Arbeit einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Dadurch besteht ein höherer Kündigungsschutz.

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachten bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamtgrad der Behinderung ermittelt. Es werden aber nicht die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet. Ein Arzt prüft vielmehr und entscheidet, wie sich die einzelnen Funktionsbehinderungen zueinander verhalten. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzelgrad der Behinderung ausgegangen. In einem zweiten Schritt wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch größer wird. Ein Grad der Behinderung von 10 wird dabei nicht berücksichtigt.

Haben Sie zum Grad der Behinderung Fragen? Dann können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth, wenden.


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