Green Wave Materials: Weitere Ungereimtheiten! Anwaltsinfo!

  • 3 Minuten Lesezeit

Beim Anbieter für Kapitalanlagen Green Wave Materials Corp., der z.B. im Bereich umweltfreundlicher Kunststoff, Bio-Pet, tätig sein will, mit Sitz in Edmonton, Kanada, mehren sich die Warnhinweise, die darauf schließen lassen, dass es sich um ein zumindestens unseriöses Angebot handelt, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Nicht nur die bereits erwähnten beiden Bafin-Warnungen vom August und September 2022 und der bereits erwähnte Warnhinweis der Zeitschrift test.de stimmten zumindestens sehr nachdenklich.

So wurden Anleger im Anschluss an die Zeichnung der "Token/Shares" auch immer wieder von diversen Personen angerufen und versucht, sie zum weiteren Überweisen von Geldern zu bewegen.

So z.B. von einer "Horseman Group" , bei der fraglich ist, ob diese Horseman Group überhaupt existiert, denn die angegebene Company number gehörte anderen Firmen. 

Auf der Webseite von Green Wave Materials (www.greenwavematerials.com) distanziert sich Green Wave Materials auch inzwischen eigenen Angaben zufolge ausdrücklich von der Horseman Capital Management und schreibt:

"Achtung: Die Green Wave Materials Corp. distanziert sich ausdrücklich von der Horseman Capital Management. Es wurde festgestellt, dass Horseman Capital Management falsche Informationen über PricewaterhouseCoopers (pwc) in Zusammenhang mit Green Wave Materials verbreitet hat....

Wir stehen für Integrität und Ehrlichkeit in der Darstellung unserer Produkte und distanzieren uns in jeglicher Form von falschen Angaben."

Schön und gut, diese Angabe von Green Wave Materials enthält leider selber eine falsche Angabe, bzw. ist nicht richtig, denn es geht nicht darum, dass hier falsche Informationen über PWC in Zusammenhang mit Green Wave Materials verbreitet worden wären, es geht vielmehr einfach darum, dass es sich bei diesem angeblichen Gutachten von PWC - in dem PWC angeblich nach umfangreicher Due Diligence dem Vorstand von GWM eine Kursprognose von 2,5 oder 5,2 €/US-Dollar für die Wertpapiere von GWM nach der Kapitalerhöhung/dem First Listing bestätigen würde und somit teilweise ein Vielfaches der von den Anlegern bezahlten Beträge- und das nicht nur von der Horseman Group, sondern auch von einem angeblichen "Finanzanalysten" aus London übersandt wurde, um eine eindeutige dreiste Fälschung handelt, wie eine Rückfrage bei PWC Deutschland ergab, d.h., das Gutachten eindeutig nicht von PWC stammt und auch der in dem Gutachten angegebene Prüfer Dennis J. nicht bei PWC existiert. 

Merkwürdig ist auch, dass PWC eigenen Angaben zufolge auch schon eine Abmahnung an GWM verfasste, auf die es aber von Seiten von Green Wave Materials keine Reaktion gegeben haben soll, obwohl das gefälschte Gutachten ausdrücklich "An den Vorstand der Green Wave Materials Corp." adressiert war.

Weiter merkwürdig ist auch, dass Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB auch mit Datum vom Mai 2022 für einen Anleger bereits die Beteiligung gekündigt bzw.  widerrufen hatten, und sich der Verantwortliche von Green Wave Materials Herr T.B. auch per E-Mail vom 24.05.2022 gemeldet hatte und mitgeteilt hatte, dass man bitten einer Woche, wenn notwendig, einen Deutschen Rechtsanwalt kontaktieren werde, so dass er sich mit Dr. Späth & Partner in Verbindung setzen könne und noch um etwas Geduld gebeten werden, und man bei Green Wave Materials "Null" Interesse an einem unzufriedenen Kunden haben würde.

Trotz mehrfacher Erinnerung -vom 01.06.22, 05.07.22 sowie 20.09.2022 erfolgte jedoch keine Reaktion

oder Antwort mehr von Herrn T.B. 

Von daher sind auch angebliche Angaben von Telefonanrufern, dass der "Börsengang" -der schon mehrfach verschoben wurde, nun im März 2023 statt finden würde, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mit höchster Vorsicht zu genießen, zumal sie oftmals, wie Anleger bei Green Wave Materials berichten, mit der Aufforderung der Telefonanrufer verbunden sind,  noch  weitere erhebliche Geldbeträge zu überweisen. Der Anbieter ist in Edmonton/Kanada lediglich bei einem Büroservice untergebracht und es ist fraglich, ob hier Vermögenswerte/"Assets" vorhanden, ohne die ein Börsengang schwierig werden dürfte. 

Betroffene Anleger, die bei Green Wave Materials Corp. Geld investiert haben können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema