Gutachten bestätigt manipulierte Abgasreinigung in Mercedes-Dieselfahrzeugen

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Dass die Daimler AG unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung nutzt, ist nicht neu – auch wenn der Autokonzern das nach wie vor bestreitet. Jetzt belastet ein Gutachten aus einem Verfahren am Landgericht (LG) Stuttgart den Autobauer schwer. Der Gutachter hat festgestellt, dass Daimler unter anderem die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet, die eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Eine gute Nachricht für betrogene Verbraucher, die jetzt erfolgreich gegen die Daimler AG auf Schadensersatz klagen können.

Das Landgericht Stuttgart hat den Fall eines Mercedes-Besitzers verhandelt, dessen Mercedes-Benz E250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Es ging um den Skandalmotor OM 651 aus dem Baujahr 2013. Der Kläger hatte von Daimler Schadensersatz für den Wertverlust seines Fahrzeugs gefordert – und bekam Recht.

Gutachter: Daimler nutzt illegale Abschalteinrichtung 

Ein Abgas-Experte hat die Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs geprüft und den Klagegrund in seinem Gutachten bestätigt: Die Motorsteuerung erkenne die niedrige benötigte Motorleistung auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus durchfahren werde und manipuliere dabei die Abgaswerte: „Die Motorsteuerung erkennt die damit einhergehende geringe Drehzahl und den geringen Luftmassenstrom, also die niedrige benötigte Motorleistung. Sie regelt dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius anstatt der sonst eingestellten Solltemperatur von 100 Grad Celsius. Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOX-Werten“, heißt es im Gutachten.

Die heruntergeregelte Temperatur verändert die Abgasrückführung, sodass die zulässigen Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden können. Diese sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung hatte bereits das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) moniert und einen Rückruf der betroffenen Diesel angeordnet, denn derartige Temperaturregelungen sind unzulässige Abschalteinrichtungen.

Stickoxid-Emissionen im Realbetrieb deutlich höher als erlaubt 

Der Abgasexperte Prof. Kai Borgeest von der Technischen Hochschule Aschaffenburg hat sich gegenüber dem Bayerischen Rundfunk zu dieser Art der Abschalteinrichtungen geäußert: „Die nachgewiesene Abschalteinrichtung kann dazu führen, dass die Stickoxid-Emissionen im Straßenverkehr die am Prüfstand gemessenen Emissionen erheblich übersteigen.“ Es sei nicht erkennbar, dass diese Funktion zum Schutz des Motors notwendig ist, deshalb sei sie unzulässig. Nach Angaben von Daimler wird die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung in rund 100.000 Fahrzeugen genutzt.

Doch damit nicht genug: Der Gutachter hat noch eine weitere Manipulation gefunden, die dafür sorgt, dass sich während der Prüffahrt die Kühlerjalousie öffnet. „Dies führt zu einer fehlerhaft niedrigen Messung der CO2-Emission, da der Luftwiderstand mit geschlossener Kühlerjalousie gemessen wird. Zudem ist die Abgasrückführkühlung bei geöffneter Kühlerjalousie effizienter, was zu einer weiteren Verbesserung der NOX-Werte führt“, so der Experte.

EuGH-Urteil hält Thermofenster für unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17. Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie das sogenannte Thermofenster grundsätzlich illegal sind. Es wird immer offensichtlicher, dass Daimler und andere Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen nutzen. Im Abgasskandal geschädigte Verbraucher können daher sowohl die Daimler AG als auch andere Autohersteller erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.

Als eine der bekanntesten Verbraucherrechtskanzleien im Abgasskandal kämpft die Kanzlei VON RUEDEN bundesweit für die Rechte von betroffenen Dieselbesitzern. Wir vertreten über 12.000 Mandanten gegen die Autobauer – davon über 2.500 Mercedes-Besitzer. In unserer kostenlosen Erstberatung können sich betroffene Dieselbesitzer informieren, ob eine Klage in ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat. Wir beraten auch Sie gern zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei einer Einzelklage. Sie erreichen uns auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de. Kontaktieren Sie uns!

Foto(s): Pixabay


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