Haftung des Mannschaftsarztes bei Profisportlern

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Die Haftung des Mannschaftsarztes unterscheidet sich in der Sache erst einmal nicht von der sonstigen Arzthaftung. Auch hier geht es um Befunderhebung, Diagnose, Behandlung sowie Aufklärung über Risiken, Erfolgsaussichten, mögliche Beeinträchtigungen und Alternativen.

Allerdings sind Profisportler beruflich von einem gesunden Körper abhängig. Der Körper des Athleten ist sein Kapital.

Eine Fehlbehandlung durch den Arzt kann für einen Sportler zu enormen Einkommensausfällen führen, im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit und zur Aufgabe der sportlichen Karriere.  

Neben dem festen Gehalt geht es auch um Antrittsgelder, Siegprämien und Sponsorenverträge.

Der Mannschaftsarzt übernimmt zum einen die ärztliche Behandlung von akuten Verletzungen und zum anderen jedoch auch die medizinische Betreuung im Allgemeinen.

Oft ist es der Mannschaftsarzt, der entscheidet, ob ein Spieler einsatzfähig ist oder nicht bzw. ob er im Fall einer Verletzung während des Einsatzes weiter machen  kann oder abbrechen muss.

Der Mannschaftsarzt muss bei der Behandlung insbesondere auch die Besonderheiten der
Sportmedizin und der jeweiligen Sportart berücksichtigen.

Der Arzt erkennt die Erkrankung oder akute Verletzung nicht und lässt den Sportler weiter teilnehmen.

Der Sportler wird von dem Arzt lediglich aus dem Spiel genommen, jedoch nicht trotz Notwendigkeit sofort in ein Krankenhaus eingewiesen.

Der Sportler bekommt von dem Arzt ohne dessen Wissen ein Medikament verordnet, das nach den
Anti-Doping-Bestimmungen verboten ist.

Gerne helfe ich.

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Foto(s): @adobe

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