Haftung des Tierhalters: 25.000 Euro Schmerzensgeld nach Hundebiss

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Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 18.09.2019 (Az.: 7 U 24/19) zeigt, dass die Haftung eines Tierhalters für das Verhalten des Tieres richtig teuer werden kann. Ein Hundebesitzer wurde zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt – und dass, obwohl er nur anteilig zur Haftung herangezogen wurde.

Hunde ohne Leine: Retriever und Schäferhund raufen – Frau erleidet Mittelhandfraktur

Im vorliegenden Fall klagte die Besitzerin eines Retrievers auf Schmerzensgeld, nachdem sie durch den Biss eines anderen Hundes eine Mittelhandfraktur erlitt. Die Klägerin war mit ihrem nicht angeleinten Hund am Rheindamm spazieren gewesen. Dort begegnete sie dem Beklagten, der mit seinem Schäferhund ebenfalls dort spazieren war. Schäferhund und Retriever waren beide nicht angeleint. Zwischen den Hunden kam es zum Kampf, obwohl beide Hundebesitzer versuchten, ihre Hunde festzuhalten. Die Klägerin wurde dabei in die Hand gebissen und erlitt eine offene Mittelhandfraktur.

OLG urteilt auf hälftige Haftung: Zunächst LG Urteil auf 50.000 Euro Schmerzensgeld

In der Pressemitteilung des OLG vom 23.09.2019 heißt es weiter: „Nach der Operation dieser Verletzung erlitt die Klägerin am selben Tag eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen“. In erster Instanz hatte das Landgericht (LG) Mannheim den Besitzer des Schäferhundes auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Der Beklagte ging in Berufung und erhielt vor dem OLG Karlsruhe teilweise recht. Das LG Urteil wurde abgeändert auf ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro: „Zwar wurde die Verletzung der Klägerin durch den Hund des Beklagten (mit-) verursacht … Die Klägerin muss sich jedoch die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen“. Der beklagte Hundehalter hafte demnach nur zur Hälfte für die Folgen des Hundebisses und müsse somit auch nur die Hälfte des vom LG angesetzten Schmerzensgeldes zahlen.

Fazit: Rauferei zweier Hunde: Unter Umständen beide Hundehalter haftbar

Für Hundehalter gilt hier: Wenn bei einer Rauferei durch das Verhalten der Tiere ein Schaden entsteht, kann unter Umständen jeder Besitzer teilweise haftbar gemacht werden. Wird einem der Hundebesitzer eine Wunde zugefügt, spielt es nicht unbedingt eine Rolle, welcher der Hunde den Schaden verursacht hat. Oftmals kann nicht genau geklärt werden, wessen Tier im Einzelnen den Schaden verschuldet hat. Ist dies der Fall, kann es ratsam sein nach erteiltem Urteil in die Berufung zu gehen. Wie man im oben geschilderten Fall sieht, kann dies zu einer Ersparnis von 25.000 Euro führen.



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