Hanseatic Bank verurteilt: Kunde bekommt Geld für Laptops inklusive Zinsen zurück

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Viele Verbraucher haben Probleme mit gekauften Laptops und Computern. Doch eine Rückabwicklung des Geschäfts ist nicht immer leicht. Dies musste ein Verbraucher aus Hamburg erleben, dessen zwei Laptops nach einiger Zeit Probleme mit der Grafik hatten. 

Das Bild blieb hängen, das System stürzte ab. Gekauft hatte er die Laptops bei notebooksbilliger.de AG. Das Unternehmen unternahm mehrere Nachbesserungsversuche. Doch eine Rückabwicklung wollte es nicht vornehmen.

Hanseatic Bank muss Kaufpreis für Laptops und Zinsen erstatten

Daher wandte sich der Verbraucher hilfesuchend an Juest+Oprecht Rechtsanwälte, die ihn erfolgreich vor Gericht vertraten: Die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG wurde vom Landgericht Hamburg am 21.06.2019 dazu verurteilt, 12.275 Euro für zwei Laptops, die er bei notebooksbilliger.de erworben hatte, zurückzuzahlen, inklusive Zinsen für die Finanzierung.

Denn der Verbraucher hatte die Laptops über die Hanseatic Bank finanziert und konnte diesen Vertrag noch widerrufen. Weil die Hanseatic Bank in der Widerrufsbelehrung auch ausdrücklich keine Zinsen für die Zeit bis zum Widerruf verlangte, muss der Kunde auch keine Zinsen an die Bank zahlen und erhält sein gesamtes Geld zurück. 

Die zwei Gaming-Laptops mit den Ausfällen bei Grafik und Betriebssystem kann die Hanseatic Bank dafür behalten.

Der Fall zeigt, so Rechtsanwalt Achim Tiffe, dass sich Verbraucher gegen Banken und Unternehmen wehren können und nicht ungefragt Ablehnungen hinnehmen müssen.

Bei Unzufriedenheit sollten Sie Ihre Verträge prüfen lassen

Insbesondere Verbraucher, die mit Käufen unzufrieden sind, die sie im Internet getätigt haben und die durch eine Bank wie der Hanseatic Bank finanziert wurden, lohnt es sich, die Verträge von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, um seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen und ausschöpfen zu können.

In dem vorliegenden Fall des Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, war der Darlehensvertrag nicht vollständig. Das reichte für einen wirksamen Widerruf aus.

Vor allem finanzierte Käufe im Internet sind davon betroffen

Nach Auffassung von Juest+Oprecht Rechtsanwälte handelt es sich vermutlich um einen Systemfehler, sodass wahrscheinlich sämtliche von der Hanseatic Bank finanzierten Verträge aus der Zeit des Jahres 2015 und später bei notebooksbilliger.de und anderen Anbietern auch heute noch widerrufbar sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 02.07.2019).

Gerne können Sie sich im Fall mit Problemen z. B. finanzierte Computer, Laptops oder TV-Geräte an uns wenden, unabhängig davon, über welchen Anbieter Sie das Geschäft abgeschlossen haben und welche Marke dies betrifft.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von Juest+Oprecht Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.


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