Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung?

  • 4 Minuten Lesezeit

Im folgenden Rechtstipp erklären wir:

  • Wie eine Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung zustande kommen kann

  • Wie eine Hausdurchsuchung abläuft

  • Wonach gesucht wird

  • Wie Sie sich verhalten sollten

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Unser „1x1 der Hausdurchsuchungen“ erhalten Sie hier als PDF.


Wie kommt eine Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung zustande?

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist schwerwiegend und kann auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen zustande kommen. Jede Unachtsamkeit in der Fertigung der Steuererklärung kann zu diesem Vorwurf führen, da der Gesetzgeber zunächst nicht unterscheidet, ob eine steuerlich relevante Angabe vergessen, unterlassen, versehentlich verfälscht, oder absichtlich manipuliert worden ist. Von Krypto-geschäften über die Annahme von Schenkungen bishin zum Kindergeld gibt es hunderte mögliche Baustellen, durch die der Vorwurf der Steuerhinterziehung zustande kommen kann. Mehr dazu erfahren Sie auch hier.

Wenn die Finanzbehörden – aus welchen Gründen auch immer – Unregelmäßigkeiten in Ihren Daten festgestellt zu haben glauben, wird sofort die Steuerfahndung eingeschaltet. Diese befasst sich zunächst einmal mit Ihren Unterlagen, eingereichten Steuererklärungen, Bankdaten, Konten, Transaktionen, usw. um die Auffälligkeiten zu klären, die den Anfangsverdacht gegen Sie begründet haben. Dabei hat die Steufa umfassende Rechte, die denen der Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) vergleichbar sind. Lässt sich der Sachzusammenhang auf dem Wege der Datenauswertung nicht abschließend klären, oder werden zusätzliche Beweise benötigt und in Ihrem Besitz vermutet, kann eine Durchsuchung Ihrer Wohn- und Geschäftsräume angeordnet werden. Das Ziel dieser Durchsuchung besteht darin, weiteres belastendes Material zu sichern, anhand dessen ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann.


Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

Die Beamten der Steuerfahndung erscheinen in der Regel in den frühen Morgenstunden mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss an Ihrer Haustür. Der Durchsuchungsbeschluss muss besagen, warum genau die Durchsuchung bei Ihnen stattfinden darf, und wonach gesucht wird. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Die Beamten belehren Sie über Ihre Rechte, und durchsuchen dann Ihre Räumlichkeiten nach Beweismaterial in der steuerstrafrechtlichen Sache.

Je nach Wortlaut des Durchsuchungsbeschlusses können Wohnungsräume, aber auch Betriebs- oder Geschäftsräume, Büro, Keller, Dachboden, Schuppen, Gartenlaube, Garage und Kfz durchsucht werden. Bei Durchsuchung einer Wohngemeinschaft werden außer dem Zimmer des Beschuldigten auch die gemeinschaftlichen Räume durchsucht. Private Zimmer von Mitbewohnern sind jedoch tabu. Funde werden protokolliert und beschlagnahmt. Zum Schluss haben Sie Anspruch auf Aushändigung des Protokolls samt Liste der beschlagnahmten Gegenstände. Es empfiehlt sich aber, zusätzlich eigene Notizen hierzu zu machen.


Wonach wird gesucht?

Wonach konkret gesucht wird, geht aus dem Durchsuchungsbeschluss hervor. Grundsätzlich wird bei Hausdurchsuchungen nach irgendwelchen Dingen gesucht, die den Verdächtigen hinsichtlich der Beschuldigung weiter belasten. Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung wird also vor allem nach Unterlagen gesucht, die Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben. Sie müssen damit rechnen, dass Unterlagen in Papierform, vor allem aber sämtliche Datenträger beschlagnahmt und mitgenommen werden.


Wie soll ich mich verhalten?

1. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Worauf Sie dabei achten müssen, können Sie hier nachlesen. Ist der Durchsuchungsbeschluss formell gültig, leisten Sie keinen Widerstand gegen die Durchsuchung! Fassen Sie nichts mehr an, damit man Ihnen nicht vorwerfen kann, Sie hätten Beweismaterial verschwinden lassen wollen.

2. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Durchsuchung zu dulden, andernfalls darf Gewalt gegen Sie angewandt werden. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, in irgendeiner Art und Weise den Beamten zu helfen, und sollten das auch nicht tun. Teilen Sie mündlich Ihren Widerspruch mit, und verweigern Sie jede Unterschrift. Des weiteren sollten Sie sich nicht auf Gespräche einlassen, Aussagen zur Sache, oder sonst irgendwelche Zugeständnisse machen. Sie sind weder verpflichtet, die Beamten in irgendeiner Weise zu unterstützten, noch Passwörter o.ä. herauszugeben.

3. Führen Sie ab Beginn der Durchsuchung sofort ein eigenes Protokoll und notieren Sie:

  • Uhrzeiten

  • Namen und Dienstnummern der Beamten

  • Inhalt des Durchuchungsbeschlusses

  • Ob Sie zu Beginn der Durchsuchung über Ihre Rechte belehrt wurden

  • Art und Ablauf der Durchsuchung, besondere Vorkommnisse oder Äußerungen der Beamten

  • Beschlagnahmte Gegenstände

  • Entstandene Schäden

Spätestens wenn die Hausdurchsuchung vorüber ist, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, informieren Sie diesen auf das Genaueste über die erfolgte Durchsuchung und legen Sie ihm Ihre Unterlagen vor. Wenn die Beamten formelle Fehler gemacht haben (beispielsweise der Durchsuchungsbeschluss ein paar Stunden zu alt war, oder man vergessen hat, Sie über Ihre Rechte zu belehren) kann der Anwalt sofort gegen die Beamten vorgehen, bzw. dafür sorgen, dass eventuell sichergestellte Materialien nicht als Beweise zugelassen werden können.

Abgesehen davon kann der Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe auf Rechtmäßigkeit prüfen.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und erfahren in Steuerstrafverfahren.

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