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Heizkostenabrechnung: Muster für Eigentümer und Mieter

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Heizkostenabrechnung: Muster für Eigentümer und Mieter

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In der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) regelt §4 die Verbrauchserfassung. Eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist verpflichtend. Mehrfamilienhäuser, die mindestens über zwei Wohneinheiten verfügen und verbundene Heizungsanlagen – Raumwärme plus Warmwasser laufen über dieselbe Anlage – nutzen, benötigen Wärmezähler, auch Wärmemengenzähler genannt. Dadurch wird der genaue Verbrauch der einzelnen Wohnungen in Kilowattstunden beziehungsweise Megawattstunden erfasst. Die Heizkostenabrechnung wird dadurch wesentlich transparenter.

Was steht in der Heizkostenabrechnung?

In einer Heizkostenabrechnung sind auch Heiznebenkosten wie Prüfungs- und Wartungskosten der Heizung, Gebühren für den Schornsteinfeger oder Kosten für die Reinigung der Heizungsanlage enthalten. Es müssen grundsätzlich alle Kosten auf der Abrechnung ersichtlich sein, auch der sogenannte Verteilerschlüssel.

Zwischen mindestens 50 Prozentund höchstens 70 Prozentder Kosten können als tatsächlich gemessener Verbrauch verteilt werden. Der Rest kann nach der Fläche der Wohnung verteilt werden.

Seit Januar 2022 haben Vermieter gewisse Informationspflichten. Sind fernablesbare Messgeräte in einer Wohneinheit installiert, muss den Mietern auf deren Wunsch hin – teilweise geschieht das auch schon automatisch – der monatliche Verbrauch zugänglich gemacht werden. Diese Informationen zeigen gleichzeitig den Vergleich zum Verbrauch des Vormonats an.

Sollten Sie mit Ihrer Heizkostenabrechnung nicht einverstanden sein, haben Sie gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung Zeit, um Einwendungen zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Hinweis zur Muster-Heizkostenabrechnung

In unserem kostenlosen Muster einer Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzähler steht zu Anfang der Abrechnungszeitraum und eine kurze Zusammenfassung, die auf den ersten Blick erkennen lässt, ob derjenige über ein Guthaben verfügt oder vielleicht nachzahlen muss. Weiter unten können Sie sehen, welcher Brennstoff eingekauft wurde.

Es folgt der jeweilige Anteil an den Gesamtkosten. Sie können sowohl die Kosten für das gesamte Gebäude als auch die anteiligen Kosten der entsprechenden Wohnung ersehen. Dabei wird zwischen Heizkosten und Warmwasserkosten und zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten unterschieden. So sind bei der Trennung der Gesamtkosten Heizwasser und Warmwasser zu beachten. Am Ende unseres Musters sehen Sie die sogenannten Gradtage. Dadurch können gemäß § 9b Abs. 2 HeizkostenV bei einem Nutzerwechsel zeitanteilig die Kosten verteilt werden.

Beispiel einer Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzähler

Beispiel einer Haus- und Nebenkostenabrechnung

Haftungsausschluss

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