Hilfe bei Kündigung in Hamburg – Was tun?

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Nachdem der Arbeitsplatz gekündigt wurde, stehen viele Menschen vor einer neuen Herausforderung. Der Verlust des Jobs bedeutet nicht nur den Verlust des Einkommens, sondern auch den Verlust einer stabilen Routine und einer klaren Verantwortung. Dennoch bleibt keine Zeit zum Wundenlecken. Teilweise muss sehr zügig gehandelt werden.

Meldung beim Arbeitsamt

Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, denn die hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Job. Sie müssen sich auch dann arbeitssuchend melden, wenn Sie der Meinung sind, die Kündigung sei ungerechtfertigt. Wenn Sie sich zu spät melden, wird das Arbeitsamt eine Sperrzeit festsetzen; Sie verlieren dann für eine Zeit Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG).

Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?

§ 38 Abs. 1 SGB 3 bestimmt, dass Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Jobs arbeitssuchend melden müssen. Nutzen Sie die Fristen aber nicht aus, sondern melden Sie sich schon eine Woche vorher, um nichts zu verpassen.

Das geht natürlich nicht, wenn Ihre Kündigungsfrist kürzer als drei Monate ist: Dann haben Sie nur drei Tage Zeit, um sich arbeitssuchend zu melden. Verpassen Sie diese Frist nicht.

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich nicht nur arbeitssuchend, sondern auch arbeitslos melden. Das ist ein Unterschied: Sind Sie arbeitssuchend gemeldet, hilft Ihnen die Arbeitsagentur bei der Suche nach einem neuen Job, auch wenn Sie noch arbeiten. Wenn Sie nicht mehr arbeiten, sind Sie arbeitslos und können ALG bekommen. Das gibt es aber erst ab dem Tag, an dem Sie es beantragen.

Wie muss ich mich arbeitssuchend melden?

Bis Ende 2021 mussten Sie sich in jedem Fall persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Seit dem 01.01.2022 geht das jetzt auch elektronisch. Sie brauchen dazu aber einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Wenn Sie sich persönlich melden wollen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen dafür bezahlt frei geben.

Wo kann ich mich in Hamburg persönlich arbeitssuchend melden?

Die Zentralstelle der Arbeitsagentur Hamburg befindet sich in der Kurt-Schumacher-Allee 16 in Hamburg Mitte. Es gibt aber auch Arbeitsagenturen in den anderen sechs Bezirken.

Aktive Stellensuche

Parallel dazu sollten Sie aktiv nach einem neuen Job suchen:

  • Überarbeiten Sie Ihren Lebenslauf
  • Schreiben Sie Bewerbungen
  • Bereiten Sie auf Vorstellungsgespräche vor
  • Überprüfen Sie Stellenanzeigen
  • Erkundigen Sie sich nach Weiterbildungs- oder Umschulungsmöglichkeiten

Es kann auch hilfreich sein, ein Netzwerk aufzubauen und Kontakte zu knüpfen, um potenzielle Jobchancen zu entdecken.

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, können Sie sich dagegen wehren und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Hier müssen Sie sich beeilen: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung erfolgen. Vorsicht: Zugang heißt nicht, dass Sie die Kündigung auch zur Kenntnis nehmen. Sie geht ihnen auch zu, wenn Sie im Urlaub sind! Genaueres dazu finden Sie hier.

Das Fristen - 3 x 3

Es gibt also drei Dreierfristen, die Sie beachten müssen:

  • 3 Tage nach Erhalt der Kündigung: arbeitssuchend melden, wenn der Job in weniger als drei Monaten endet.
  • 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung: Kündigungsschutzklage
  • 3 Monate vor Ende des Jobs: arbeitssuchend melden, sofern das möglich ist.

Wichtig: Arbeit anbieten

Wenn Sie Kündigungsschutzklage erhoben haben und irgendwann Recht bekommen, ist festgestellt worden, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde, sondern weiter besteht. Dann wollen Sie natürlich auch für die gesamte Zeit bezahlt werden. Um Ihr Geld zu bekommen, sollten Sie unbedingt am Tag nach der Kündigungsfrist zur Arbeit gehen und anbieten, weiterzuarbeiten. Wenn Sie das anbieten und Ihr Arbeitgeber das ablehnt – und das wird er regelmäßig tun, denn er meint ja, dass er wirksam gekündigt hat – kommt er in sog. Annahmeverzug und muss Ihr Gehalt vollständig nachzahlen, wenn Sie vor dem Arbeitsgericht gewinnen.

Zusammengefasst sollten Sie daher:

  • Fristen für die Meldung bei der Arbeitsagentur einhalten
  • Rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben
  • Nach neuer Arbeit suchen
  • Weiterarbeit anbieten.

Eine Kündigungsschutzklage kann eine Möglichkeit sein, um das eigene Recht auf den Erhalt des Arbeitsplatzes durchzusetzen und eine faire Behandlung sicherzustellen oder gegebenfalls eine Abfindung zu erhalten. Wegen der kurzen Frist ist aber Eile geboten.

Es empfiehlt sich, eine Kündigungsschutzklage nur mit anwaltlicher Hilfe zu erheben. Häufig übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten.  Können Sie keinen Anwalt bezahlen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Ihre Anwaltskosten werden dann vom Staat übernommen. Gern stehen wir auch hierbei beratend zur Seite.

Weil Kündigungsschutzklagen so schnell erhoben werden müssen, steht Ihnen die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte sehr kurzfristig für Termine zur Verfügung. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos. Zögern Sie deshalb nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

Foto(s): Adobe Stock

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