Hilfe bei schlechter SCHUFA

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Viele Verbraucher haben Probleme, einen Kredit oder einen Mietvertrag zu bekommen, wenn ihre „SCHUFA“ schlecht ist. Ohne rechtliche Hilfe kommt man bei negativen „SCHUFA“-Einträgen meist nicht weiter. Hier werden einige Grundsätze erklärt, wie die SCHUFA an Ihre Daten kommt, was Sie selbst tun können und wann Sie einen Rechtsanwalt einschalten sollten.

Wer liefert Daten an die SCHUFA?

Banken, Sparkassen und Unternehmen liefern der SCHUFA Holding AG Daten über ihre Kunden. Mit einer schlechten „SCHUFA“ bekommt man in Deutschland in der Regel keinen Kredit und keinen Mietvertrag für eine Wohnung. Nicht jede Forderung wird aber an die SCHUFA gemeldet. Wer Forderungen an die SCHUFA meldet, weiß man meistens nicht. Viele Verbraucher und Unternehmer sind daher verängstigt und fürchten negative SCHUFA-Einträge.

Das gilt ebenso für die anderen nicht so bekannten Auskunfteien wie Creditreform, CRIF Bürgel und infoscore.

Was viele nicht wissen: Die meisten Daten erhält die SCHUFA Holding AG nur, weil Sie als Verbraucher eingewilligt haben. Sie können gegenüber der Bank oder der Sparkasse jederzeit diese Einwilligung widerrufen. Dann darf das Kreditinstitut keine Informationen mehr an die SCHUFA weiterleiten, auch keine negativen.

Wann ist meine SCHUFA schlecht?

Mit einem Basisscore von über 80 % kann man aus unserer Erfahrung als Rechtsanwälte in der Regel ohne Probleme am Wirtschaftsleben teilnehmen: Man erhält damit Zugang zu Girokonten und Kartenzahlungen, kann online einkaufen und eine Wohnung mieten. Der konkrete Scorewert wird daher nach unserer Auffassung allgemein überschätzt, auch wenn die Scorewerte der SCHUFA Holding AG wahrscheinlich gegen EU-Recht verstoßen, siehe Pressemitteilung des EuGH vom 16.03.2023.

Problematisch sind dagegen Negativeinträge von nicht bezahlten Rechnungen, gekündigten Krediten oder titulierten Forderungen. Der Basisscore liegt dann plötzlich nur noch bei ca. 20 % oder sogar deutlich darunter.

Das passiert schnell, wenn man sich gegen Forderungen nicht wehrt oder auf Mahnungen nicht reagiert. Dann kann die SCHUFA selbst bei kleinen Forderungen für viele Jahre so schlecht sein, dass man keinen Kredit mehr bekommt und bei der Wohnungssuche keine Chance hat.

Wie lange muss ich warten, bis die SCHUFA negative Informationen löscht?

Die SCHUFA Holding AG löscht derzeit negative Eintragungen wie Kreditausfälle und Restschuldbefreiungen drei Jahre nach deren Eintragung kalendergenau. Eine Eintragung vom 15.06.2022 würde somit am 15.06.2025 gelöscht.

Gerade bei einer Restschuldbefreiung wehren sich viele Verbraucher gegen diese Stigmatisierung, da sie damit keinen frischen Start (fresh start) nach ihrer Verbraucherinsolvenz erhalten und noch weitere drei Jahre danach für Banken und Sparkassen gebrandmarkt sind. So sieht es auch nach einer ersten Einschätzung der Europäische Gerichtshof (siehe ebenso Pressemitteilung des EuGH vom 16.03.2023) und mehrere Gerichte in Deutschland. Nach sechs Monaten sollten daher Restschuldbefreiungen bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien gelöscht werden.

Bei gekündigten Krediten, Vollstreckungsbescheiden und titulierten Forderungen bleiben die Forderungen dagegen in der SCHUFA, bis die Bank oder das Inkassounternehmen meldet, dass die Schulden vollständig bezahlt worden sind. Auch nach Zahlung bleiben die Eintragungen noch drei Jahre bestehen, allerdings dann als erledigte Forderung. Verbraucher sind daher oft Jahrzehnte damit belastet.

Stellen sich Forderungen von Banken, Sparkassen oder Inkassounternehmen als falsch heraus, kann man gegen die SCHUFA-Eintragungen vorgehen und zur Not die Löschung der Eintragung gerichtlich durchsetzen.

Wie vermeide ich, dass ich eine schlechte SCHUFA erhalte?

Viele denken, gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag kann ich eh nichts machen und nehmen dies als Schicksal hin. Oft kann man sich aber dagegen wehren, wenn man frühzeitig aktiv wird, und sofort reagiert,

  • wenn die Kündigung eines Kredites droht,
  • Sie einen Mahnbescheid erhalten,
  • Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten oder
  • ein Inkassounternehmen sich bei Ihnen meldet.

Das gilt auch bei hohen Kreditforderungen, gerade wenn man als Verbraucher von den Raten überfordert ist, der Zins sehr hoch ist oder die Kredite oft umgeschuldet wurden.

Kontaktieren Sie in diesen Fällen am besten unverzüglich einen Anwalt und lassen Sie sich rechtlich beraten. Das Geld für den Anwalt ist in der Regel gut investiert.

Wenn Sie stattdessen mit der Bank oder dem Inkassounternehmen selbst sprechen, hilft das oft wenig und Sie werden meist falsch beraten. Statt sich rechtlich zu wehren, wiegen diese Unternehmen Sie in Sicherheit und raten ihnen oft, nichts zu tun, damit die Forderung tituliert wird. Dann kann der Gerichtsvollzieher den gesamten Betrag bei Ihnen eintreiben. Ist die Forderung erst einmal tituliert, können Sie sich dagegen viel schwieriger wehren.

Achtung: Titulierte Forderungen führen fast immer zu einem negativen SCHUFA-Eintrag!

Was kann ich selbst als Verbraucher machen?

Was viele Verbraucher nicht wissen: Wenn die Forderung von den Verbrauchern bestritten wird, darf die Forderung nicht bei der SCHUFA eingetragen werden.

Als Verbraucher weiß man oft nicht, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Kündigungen von Krediten können zum Beispiel unwirksam und Forderungen überhöht sein.

Lassen Sie daher Mahnungen nicht einfach liegen, sondern prüfen Sie, ob Sie die Forderung bestreiten können, legen Sie gegen Mahnbescheide im Zweifel Widerspruch ein und lassen Sie die Forderungen von einem Rechtsanwalt zeitnah prüfen, ob man die Forderung bestreiten kann.

Es gilt der Grundsatz:

  • Nicht den Kopf in den Sand stecken!
  • Briefe immer zeitnah öffnen!
  • Professionellen Rat einholen und
  • Sich wehren!

Wann sollte ich mich bei einem Anwalt melden?

Um SCHUFA-Eintragungen schnell wegzubekommen, sollten Sie sich sofort melden, wenn Sie von negativen Eintragungen der SCHUFA erfahren. Dasselbe gilt, wenn Sie das erste Mal von einem Vollstreckungsbescheid gegen sich erfahren. Die Fristen, sich dagegen zu wehren sind hier oft sehr kurz, zum Teil nur zwei Wochen.

Ebenso sollte man sofort reagieren, wenn eine Personenverwechselung vorliegt oder jemand Ihre Daten missbraucht hat bei Einkäufen oder Kreditaufnahmen und man davon erfährt.

Wie wir Ihnen als Rechtsanwälte helfen können

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat jahrelange Erfahrung mit negativen SCHUFA-Einträgen, schlechten Score-Werten bei der SCHUFA, Inkassoforderungen und Vollstreckungsbescheiden.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe hat zahlreiche Vollstreckungsbescheide gerichtlich aufheben lassen, unberechtigte Forderungen aus der Welt geschaffen und Gläubiger dazu gebracht, dass sie bei fehlerhaften SCHUFA-Eintragungen den Verbrauchern Schadensersatz zahlen.

Kamen Verbraucher rechtzeitig vor Kündigung von Krediten, hat Fachanwalt Dr. Achim Tiffe negative SCHUFA-Eintragungen oft schon im Vorwege verhindern können.

Waren die Eintragungen gerechtfertigt, so hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Verbrauchern vielfach geholfen, die Forderungen kostengünstig zu erledigen und die SCHUFA dadurch entscheidend zu verbessern.

Sprechen Sie uns an

Wenn Sie eine schlechte SCHUFA haben und deshalb keinen Kredit bekommen, ein Wohnungswechsel unmöglich wird oder sie Schwierigkeiten haben online einzukaufen, können wir die Eintragungen bei der SCHUFA prüfen und mit Ihnen klären, welche Forderungen nicht gerechtfertigt sind oder wie man diese ansonsten zeitnah erledigen kann, damit Ihre SCHUFA besser wird.

Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, gegen welche Einträge man rechtlich vorgehen kann, wie man verbleibende Forderungen aus der Welt schaffen kann und mit welchen Einträgen Sie noch eine zeitlang leben müssen.

Senden Sie uns dafür am besten eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zu, die sie bei der SCHUFA kostenlos erhalten und schildern Sie uns Ihren Fall.


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