Holen Sie sich Ihr Geld wieder! Der EuGH sorgt für Gerechtigkeit!

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Urteil in der Rechtssache C-693/18:

Endlich herrscht klarheit bei einer Rechtsfrage,die bislang viele deutsche Gerichte nicht sehen wollen oder können.

JEDE Abschalteinrichtigung, die den Prüfstand "optimiert" ist illegal! Eine Abschalteinrichtung darf nur bei plötzlich auftretenden Motorschäden eingesetzt werden, also wenn die konkrete Gefahr dafür abgewendet werden muss.


schutte.legal und Rechtsanwalt Torsten Schutte vertritt seit 2015 die Auffassung, dass die Hersteller, die sich solcher Abschalteinrichtungen bedienen, illegal handeln. Jetzt ist endgültig auf höchster Ebene sichergestellt, dass das auch so bleibt.

Einige Gerichte verharmlosen die Folgen des NOx und machen es durch fernliegende Beweisbeschlüsse den Klägern schwer. Der Rechtstipp kann nur lauten:


KLAGEN KLAGEN KLAGEN.


Wenn sich ein Gericht über die Rechtsprechung des EuGH hinwegsetzt und nicht endlich Farbe bekennt, ist das nah an der Rechtsbeugung.

der EuGH stellt in seinem Urteil unmissverständllich fest:


"Zu der Frage, ob der grundsätzlich unzulässige Einbau einer Abschalteinrichtung, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert, gerechtfertigt werden kann, führt der Gerichtshof aus, dass das Vorhandensein einer solchen Einrichtung es, um gerechtfertigt zu sein, ermöglichen muss, den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen, und dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet sind, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen. Das in der Verordnung aufgestellte Verbot würde nämlich seiner Substanz entleert und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, wenn es möglich wäre, auf unzulässige Abschalteinrichtungen allein mit dem Ziel zurückzugreifen, den Motor vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren. Daraus ist zu schließen, dass eine Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, damit die in der Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und so die Zulassung dieser Fahrzeuge erreicht wird, nicht unter die Ausnahme von dem in der Verordnung aufgestellten Verbot solcher Einrichtungen fallen kann, selbst wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern."


Mehr muss nicht gesagt werden. Holen Sie sich Ihren Schadensersatz. Rechtsanwalt Torsten Schutte ist erfahrener Prozessanwalt und verhandelt bundesweit in Ihrem Sinne und setzt sie auf Augenhöhe mit dem Hersteller.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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