Holt Holding Group: Anleger bangen um ihr Geld! Was tun? Anwälte informieren

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Institutionelle und Privatanleger, die bei der Holt Holding Gruppe Geld investiert hatten, sind inzwischen verstärkt in Sorge um ihr Geld, nachdem Medienberichten der letzten Tage zufolge (siehe z. B. BZ am Sonntag vom 03.05.2020, NOZ vom 15.05.2020) der im Bereich Windkraftanlagen aktive Unternehmer Hendrik Holt von Kripo-Beamten wegen des Vorwurfs der Verabredung zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Urkundenfälschung, Anstiftung zur Bestechung festgenommen wurde.

Er und weitere Beschuldigte sind wohl laut Medienberichten dringend tatverdächtig, „Investoren insbesondere mittels des massiven Einsatzes gefälschter Unterlagen“ getäuscht zu haben, der vorläufige Vorwurf ist, dass Holt Investoren Energieprojekte, die nur auf dem Papier existierten, verkauft hat.

Inzwischen sollen auch diverse Vermögenswerte sicher gestellt worden sein wie ein Mercedes AMG 200 und ca. 200 Schmuckstücke.

Bis zum Beweis des Gegenteils gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, aber Anleger der „Holt Holding Group“ sollten bereits jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich rechtzeitig "in Stellung zu bringen", worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Ein schnelles Handeln bzw. Bündeln von Interessen ist dabei oftmals von Vorteil, weil bei möglichen Kapitalanlageschäden bzw. eventuellen Betrugsfällen immer zu prüfen ist, ob nicht eventuell das sog. Prioritätsprinzip" zu beachten ist, wonach gelten würde: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". 

Da die Staatsanwaltschaft eigenen Angaben auch Wertgegenstände beschlagnahmt hat wie z. B. einen Mercedes AMG, könnte hier auch, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten, versucht, im Wege der sog. „Rückgewinnungshilfe“ zuzugreifen. Auch hier sollten betroffene institutionelle und Privatanleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schnell handeln, da die sicher gestellten Gegenstände nicht reichen werden, um im Zweifelsfalle alle Ansprüche zu befriedigen.

Auch sonst sollten betroffene Investoren alle ihre in Betracht kommenden Ansprüche prüfen, die sich gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen richten, denn gerade bei Firmenanleihen ist teilweise nur eine nachrangige Absicherung vorhanden.

Betroffene Investoren der „Holt Holding Group“ können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind. 



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