HUK Coburg beendet Kfz-Versicherungsverträge

  • 3 Minuten Lesezeit

Mehrere Kunden erhielten in diesen Wochen (Mai 2022) von der HUK-Coburg, der HUK 24 oder der VRK Schreiben, in denen die Anfechtung des Vertrags erklärt wird. Danach wird für die Vergangenheit ein höherer Beitrag nachgefordert. Falls Schäden in der Zeit entstanden sind, werden auch die dafür geleisteten Zahlungen zurückgefordert.

Grund ist angebliche Täuschung bei Vertragsschluss

Bei Abschluss des Vertrages wurden Bestätigungen ausländischer Versicherer eingereicht, dass der Kunde bereits mehrere Jahre im Ausland schadenfrei gefahren ist. Die Kunden haben dadurch bei dem deutschen Versicherer einen günstigen Tarif bekommen. Die Versicherer haben nun herausgefunden, dass die Bescheinigungen gefälscht sein sollen. Sie erklären daher die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Der Vertrag wird dann so behandelt, als ob er von Anfang an nicht bestanden hätte.

Verbraucher werden zu Nachzahlungen aufgefordert

Der Versicherer will zunächst die bisher bezahlten Prämien der Vergangenheit behalten. Zusätzlich forderte für die Vergangenheit höhere Prämien, da der Tarif fälschlicherweise zu günstig berechnet gewesen seien, weil sich eine zu niedrige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erschwindelt worden sei. Darüber hinaus verlangt der Versicherer von den Verbrauchern Zahlungen aus beglichenen Schäden zurück. Denn wenn die Versicherung von Anfang an nicht bestanden hat, so hätte der Versicherer Schäden an anderen Fahrzeugen oder am eigenen Fahrzeug ohne Grund ersetzt.

Je nach Laufzeit des Vertrags und Höhe der Schäden können hier Beträge von 600,00 € bis 8.000,00 € gefordert werden. Sollte in der Zeit ein schwerer Verkehrsunfall entstanden sein, so könnten auch deutlich höhere Beträge verlangt werden.

Welche Möglichkeiten es für Sie als Betroffene gibt

Betroffene sollten die Rückforderung des Versicherers genau prüfen und nicht vorschnell zahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Zunächst stellt sich die Frage, ob der Kunde willentlich falsche Angaben gemacht hat. In den hier bekannten Fällen wurde der Vertrag über eine Dritte Person vermittelt. Dieser wurden lediglich die Personen- und Fahrzeugdaten geschickt. Der Kunde bekam dann eine eVB-Nummer und hat das Fahrzeug umgemeldet. Die mittlerweile herausgegebenen Bestätigungen ausländischer Versicherer haben die Kunden vorher noch nie gesehen. Es ist daher unklar, wer diese erstellt oder gefälscht hat.

Gleichzeitig ist zweifelhaft, ob der Versicherer einerseits für die Vergangenheit noch höhere Prämien verlangen darf, wenn er gleichzeitig den Versicherungsschutz für die Vergangenheit ablehnt.

Auf keinen Fall sollten Verbraucher ohne Kfz-Versicherung Auto fahren

Wenn Sie eine Anfechtung Ihrer Kfz-Versicherung erhalten, sollten Sie zunächst auf keinen Fall mehr mit dem Fahrzeug fahren, bis Sie anderweitig eine Versicherung abgeschlossen haben. Das Fahren ohne gültige Versicherung kann für Sie im Fall eines Unfalls erhebliche finanzielle Schäden bis zum finanziellen Ruin bedeuten. Zudem ist das Fahren ohne gültige Versicherung strafbar.

Sollte die Rückforderung des Versicherers eine erhebliche Summe erreichen, so sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Forderungen beauftragen.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Ihnen helfen kann.

Wir prüfen gerne, ob sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Abwehr der Forderung lohnt und haben Erfahrung, mit den Forderungen diverser Versicherer in diesem Zusammenhang.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Martin Schnelle von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist bundesweit tätig und hat zahlreiche Erfahrung mit der Vertretung von Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe

Beiträge zum Thema