Illegales IPTV - Strafe : Ermittlungsverfahren und Vorladung gegen Nutzer von IPTV

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Kurze Zusammenfassung: 

  • Anbieter von IPTV und Cardsharing machen sich gegebenenfalls wegen (gewerbsmäßigen) Computerbetrugs nach § 263 StGB, der Beihilfe zum Ausspähen von Daten nach § 202a StGB, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung sowie wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen nach §§ 106, 108 UrhG strafbar!
  • Als Anbieter drohen hohe Strafen: Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, je nach Strafdelikt! 
  • Sowohl als Anbieter aber auch als Nutzer drohen hohe Geldstrafen und damit auch eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis
  • Wie kommen die Ermittlungsbehörden dahinter? Die Ermittlungsbehörden arbeiten häufig eng mit Unternehmen wie Sky zusammen. 
  • Es werden europaweit Ermittlungen durchgeführt gegen Cardsharing, IPTV etc. 
  • Vorsicht: Als Anbieter droht eine Hausdurchsuchung
  • Vorsicht: Sowohl als Nutzer aber auch als Anbieter drohen zusätzlich zum Strafverfahren eine erhebliche Abmahnung von den Rechteinhabern!
  • Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, sagen Sie diese ab und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!

Strafbarkeit für Anbieter?

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Ihnen wird das Anbieten von illegalem IPTV/ SkyCard Sharing zur Last gelegt?

Dann lesen Sie hier den Beitrag „Illegales IPTV – Strafbarkeit“.

Beachten Sie bitte folgende Tipps: 

Lesen Sie hier alles zum Thema „Vorladung durch die Polizei“.

Lesen Sie hier alles zum Thema „Was tun bei einer Hausdurchsuchung“.

Strafbarkeit für Nutzer 

Als Nutzer von illegalem IPTV / Sky Cardsharing können Sie sich unter anderem wie folgt strafbar machen:

Computerbetrug nach § 263a StGB 

Ausspähe von Daten nach § 202a StGB

Urheberrechtsverletzung nach  § 108 UrhG

Welche Strafen drohen? Strafe für Nutzer:

Als Nutzer von einem illegalem IPTV / SkyCard Sharing droht ihnen bei einer Verurteilung wegen Computerbetrug nach § 263a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

Als Nutzer von einem illegalem IPTV / SkyCard Sharing droht ihnen bei einer Verurteilung wegen Ausspähen von Daten nach § 202a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Als Nutzer von einem illegalem IPTV / SkyCard Sharing droht ihnen bei einer Verurteilung wegen einer Urheberrechtsverletzung nach § 108 UrhG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Wie ermittelt die Polizei die Nutzer? 

Vereinfacht lässt sich das wie folgt zusammenfassen: Unternehmen wie Sky Deutschland erstatten regelmäßig Strafanzeige, nachdem sie durch "Testkäufe" Beweise gegen die illegalen Anbieter gesammelt haben. Dies geschieht häufig durch Testkäufe in den sozialen Medien (Instagram/ Facebook & Co.).

Anschließend leiten die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/ Staatsanwaltschaft) ein Ermittlungsverfahren gegen die Anbieter solcher Dienste. Dabei kommt es häufig zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Laptop/ PC etc. sowie Durchsicht von Konten (Bankkonten/ Paypal etc.).

Nach Abschluss dieser Ermittlungen werden die Transaktionen ins Visier genommen, dh. die Zahlungen der Nutzer an die Anbieter. Aufgrund dieser Zahlungen, insbesondere durch PayPal machen die Strafverfolgungsbehörden die Nutzer ausfindig und leiten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

Was kann ich tun? 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, wegen des Verdachts der illegalen Nutzung von IPTV/ SkyCard Sharing, sollten sie folgendes wissen:

Sagen Sie den Termin bei der Polizei ab! Gehen Sie nicht zur Vernehmung! Wenn Sie aufgefordert werden, sich schriftlich zu äußern, so tun Sie das bitte nicht! Stattdessen sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen und sich beraten lassen. Daher: Kein Wort mit der Polizei!

Sobald Sie einen Rechtsanwalt beauftragt haben, wird dieser in der Regel auch die Vorladung bei der Polizei für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst nach Durchsicht der Ermittlungsakten kann der Rechtsanwalt die Rechtslage für Sie einschätzen und wird sodann den nächsten Schritt für Sie einleiten.

Wichtig: Ein Schweigen gegenüber der Polizei ist kein Nachteil für Sie. Es ist Ihr gutes Recht. Niemand muss als Beschuldigter sich selbst belasten oder die Unschuld beweisen. Im Gegenteil: Die Strafvervolgungsbehörden und das Gericht müssen Ihnen die Tat und Schuld nachweisen!

Zahlung auf Konten als sicherer Nachweis?

Häufig ist den Strafverfolgungsbehörden nur bekannt, dass Sie eine Zahlung auf das Konto dieser Anbieter geleistet haben. Eine Zahlung ist aber noch kein sicherer Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich illegale IPTV / SkyCard Sharing genutzt haben. Es stellt lediglich ein Indiz dar, nicht mehr und nicht weniger. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen und Akteneinsicht beantragen. Nur dann kann eine erfolgsversprechende Verteidigung für Sie aufgebaut werden!

Zivilrechtliche Ansprüche drohen! 

Neben den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sie drohen Ihnen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der jeweiligen Unternehmen sowie Abmahnungen, beispielsweise durch Sky. Diese sind häufig mit einer Unterlassungserklärung verbunden, in der Sie aufgefordert werden, eine solche zu unterzeichnen und für jeden Verstoß Schadensersatz leisten sollen. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser prüft für Sie, ob die zivilrechtlichen Ansprüche sowohl dem Grund nach als auch der Höhe berechtigt sind. Insbesondere aber, kann ein Rechtsanwalt für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung aushandeln. Daher sollten Sie auf keinen Fall eine solche Erklärung unterschreiben, ohne sich vorher fachlichen Rat eingeholt zu haben.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt!

Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind – Nutzer von illegalem IPTV – dann holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat ein – so früh wie möglich. Zwar sind damit Kosten für Sie verbunden, aber diese Kosten sind gut investiert. Denn ein Rechtsanwalt kann für Sie im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen legen und häufig eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung erwirken / oder eine geringe Geldstrafe für Sie erkämpfen!

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Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/anwendungen-fernseher-aufpassen-7025904/

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