Im Verein eingegliederter Sporttrainer ist angestellt und nicht selbstständig!

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Auch wenn das Trainieren einer Sportmannschaft viele Freiheiten beinhaltet, stellt es innerhalb des Vereinsbetriebes keine selbstständige versicherungsfreie Tätigkeit dar!

So hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden - B 12 R 7/15 R. In diesem Fall trainierte ein leitender Angestellter des Vereins nebenberuflich eine Hockeymannschaft für ca. 18 Stunden monatlich. Dafür wurde er mit 80 € pro Stunde bezahlt. Seine Aufgabe bestand darin, mit der 1. Herrenmannschaft von der Oberliga in die 2. Bundesliga aufzusteigen. Weitere Vorgaben hatte er nicht und war in seinem Tun daher frei.

Deswegen ging er davon aus, als selbstständiger Trainer tätig zu sein und sich hierfür nicht bei der Rentenversicherung versichern zu müssen. Dies sah die Rentenversicherung anders und stufte ihn als beim Verein angestellten und nicht als selbstständigen Trainer ein.

Dies wollte der Trainer geklärt wissen und ging dagegen gerichtlich vor. In letzter Instanz vor dem Bundessozialgericht verlor er. Das Gericht war der Auffassung, dass die Gesamtverantwortung des Spielbetriebs beim Verein liegen würde. Denn ein Trainer sei zwar frei in seinen Maßnahmen, müsse diese jedoch in letzter Konsequenz mit dem Verein abstimmen, sodass er weisungsgebunden sei. Deswegen sei die Trainertätigkeit in den Arbeitsprozess und die Organisation des Sportvereins eingegliedert und der Trainer deswegen nicht selbstständig.

Diese Entscheidung ist für alle Vereine wichtig, die bisher ihre Trainer allein auf Honorarbasis beschäftigt haben, ohne für diese Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. 

In Zukunft ist daher darauf zu achten, dass Trainer und Verein ihre Verträge an diese Rechtsprechung anpassen und so hohe Nachzahlungen an Versicherungsbeiträgen vermeiden.

Sind Sie sich als Verein oder Trainer unsicher, ob die gelebte Praxis rechtskonform ist, lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten. Nur so können Sie sich voll und ganz dem Sport widmen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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