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Immobilienbewertung

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In der Republik Kroatien wird die Immobilienbewertung durch das Gesetz vom 03. Juli 2015 geregelt, das am 25.07.2015 in Kraft getreten ist.

Die Immobilienbewertung muss mit Sorgfalt von einem guten Fachmann gemacht werden, der alle verfügbaren Nachweise in Betracht zieht, damit das Resultat einer Überprüfung standhält.

Man verwendet die Immobilienbewertung im Immobilienverkehr, bei der Pfandobjektsbewertung, der Versicherung des Vermögens, Auflösung der Miteigentümergemeinschaft, Fragen in Bezug auf Anlegen und Wertsteigerung der Immobilie, bezüglich Belastung und Wertminderung, Durchführung von Verfahren der Baulandgestaltung, Flurbereinigung, Enteignung sowie sonstigen Angelegenheiten bezüglich der Grundstücke.

Die Immobilienbewertung wird aufgrund der allgemeinen Wert-Preis Beziehungen am Tag der Bewertung und aufgrund des Zustands der Immobilie am Tag der Qualität gemacht. Die allgemeinen Wert-Preis Beziehungen am Immobilienmarkt umfassen alles, was bei der normalen Geschäftsentwicklung von Angebot und Nachfrage wie z.B. bei der allgemeinen Wirtschaftslage, Kapitalmarkt und der Wirtschafts- und demografischen Entwicklung des Gebiets, was maßgebend für die Preisbildung der Immobilie am Tag der Bewertung ist.

Der Marktwert der Immobilie ist der geschätzte Betrag zu dem die Immobilie am Tag der Bewertung in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen Käufer und Verkäufer ihren Besitzer wechseln würde, nachdem sie angemessen angeboten wurde, und wobei beide Parteien sachlich, vernünftig und ohne Zwang handeln sollen.

Bei der Bewertung des Grundstücks wird hauptsächlich auf Folgendes geachtet:

  • das Bestehen einer qualitativen Raumregelung für den Zweck des Grundstücks
  • kommunale Ausstattung und Ausgestaltung der Anlage
  • Möglichkeit eines Zugangs zum Grundstück
  • Nähe der sonstigen Objekte, Verkehrswege und Infrastruktur
  • Größe des Grundstücks und der gesamten Bebauung der weiteren Umgebung
  • Angebot und Nachfrage nach Grundstücken an den genannten Orten.

Die Immobilienbewertung dürfen nur dazu berechtigte Personen vornehmen: ständige Sachverständige und Gutachter, die ihr Untersuchungsergebnis und ihre Meinung in einem Bewertungselaborat abgeben.

Innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Datenbasis „eNekretnine“ aktiviert werden, die in der ersten Phase eine Sammlung von Kaufpreisen enthalten wird, die nur für registrierte Kunden verfügbar sein wird. Nach Bearbeitung und Auswertung der gesammelten Daten werden in letzter Phase Pläne mit Näherungswerten ausgearbeitet. Diese Preisblöcke werden allen kostenlos zur Verfügung gestellt.



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