Immobilienkauf: Worauf Sie beim Haftungsausschluss beim Hauskauf achten sollten

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Der Erwerb einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt im Leben und stellt oft die größte finanzielle Investition dar, die die meisten Menschen tätigen. Doch bevor Sie sich für den Kauf entscheiden, gibt es entscheidende Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf den Haftungsausschluss. Was genau bedeutet dieser Begriff und wie beeinflusst er den Kaufprozess? Kaufe ich immer die „Katze im Sack“? Gilt „gekauft wie gesehen“?

Was ist ein Haftungsausschluss?

Ein Haftungsausschluss ist ein Bestandteil des notariellen Immobilienkaufvertrags, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterzeichnet wird. Durch diesen Vertrag erklärt der Verkäufer, keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Immobilie abzugeben. Anders ausgedrückt übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für Mängel oder Schäden, die erst nach dem Kauf entdeckt werden. Der Käufer akzeptiert diese Klausel und erwirbt die Immobilie "wie gesehen".

Warum gibt es einen Haftungsausschluss?

Der Haftungsausschluss dient dem Schutz des Verkäufers vor rechtlichen Schritten seitens des Käufers, sollten nach dem Kauf Mängel oder Schäden auftreten. Er stellt sicher, dass der Käufer die Immobilie in dem Zustand kennt und akzeptiert, wie sie ist, und dass er keine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann, wenn später Probleme auftreten.

Wann ist ein Haftungsausschluss nicht gültig? Wann gilt „gekauft wie gesehen“ nicht?

Ein Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt oder absichtlich relevante Informationen verschwiegen hat. Kennt der Verkäufer wesentliche Mängel an dem Kaufobjekt muss er diese dem Käufer mitteilen. Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel Kenntnis hat und ihn dennoch absichtlich verschweigt. Dies kann beispielsweise bei nicht offensichtlichem Schimmelbefall oder einem feuchten Keller der Fall sein. Andere klassische und sehr kostspielige Beispiele sind: fehlenden Baugenehmigungen, falsche Wohnflächenangaben oder undichte Dächer. Mehr dazu.

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Informationen über den Zustand der Immobilie gibt oder seine Pflicht zur Aufklärung verletzt. In diesem Fall haben Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer. Mehr erfahren Sie hier.

Wie können sich Käufer schützen?

Obwohl der Haftungsausschluss dem Verkäufer Schutz bietet, sollten Käufer zusätzliche Maßnahmen ergreifen:

  • Ein Sachverständiger sollte die Immobilie vor dem Kauf gründlich prüfen.
  • Schriftliche Festhaltung aller Zusicherungen des Verkäufers.
  • Überprüfung aller relevanten Unterlagen und Dokumente.
  • Stellen Sie Fragen und lassen Sie Unklarheiten klären.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und treffen Sie eine informierte Entscheidung.


Fazit zum Haftungsausschluss

Für Käufer und Verkäufer ist es von großer Bedeutung, den Haftungsausschluss sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen. Bei einem Immobilienerwerb ist es ratsam, Experten wie Anwälte und Sachverständige hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den eigenen Interessen entspricht. Bedenken Sie stets, dass ein Haftungsausschluss keine Garantie für eine mängelfreie Immobilie ist. Weitere Informationen zum Immobilienrecht.

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Foto(s): RA Daniel Voß


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