Indexmiete, Strom und Nebenkosten - Au weia, das wird deia!

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Verträge mit Indexmieten waren vor 2022 in den meisten Wohngebieten vorteilhafter. In München stiegen die Mieten gemäß Mietspiegel um ca. 1,5 bis 1,8 % pro Jahr, die Indexmieten teilweise nur um 0,5 %. Nun hat sich das Blatt gewendet. Ich habe bereits einige Indexmieterhöhungen erstellt und auch geprüft. Da die Mietpreisbremse bei Indexmieten während der Mietzeit nicht greift, können sich aufgrund der Inflationsentwicklung in 3 Jahren durchaus mehr als 15 % Erhöhung der Grundmiete errechnen. 

Bei 6 von 10 Erhöhungsschreiben habe ich Fehler zum Nachteil der Mieter gefunden. Im Ergebnis konnte ich aus wirtschaftlichen Gründen in 5 von 10 Fällen einen Kompromiss schließen. Ein Erhöhungsvergleich kann u.a. den Beginn der höheren Mietzahlungen, bis hin zur Stundung oder Aussetzung regeln oder einen Teilverzicht beinhalten. 

Die aktuellen Nebenkostenabrechnungen für Warmwasser und Heizung werden viele Mieter wegen der gestiegenen Preise für Heizmittel stark belasten. Aber es gibt Hilfe! Viele Gemeinden haben für geringe Einkommen einen unbürokratischen Wärmefonds eingerichtet und zahlen Stromkostenzuschüsse. Außerdem stimmen die meisten Mieter einer Ratenzahlung für die Nachzahlungsbeträge zu.

Bitte achten Sie darauf, dass die Vermieter nachzuweisen haben, sämtliche Mittel der öffentlichen Hand beantragt und ausgeschöpft zu haben. Dies muss sich in den Abrechnungen zum Vorteil der Mieter auswirken.

Hinzu kommen noch die erhöhten Grundsteuern. Auch Betriebskosten erhöhen sich deutlich wegen teurer Versicherungsprämien, Stromkosten- und Gebührenerhöhungen der Gemeinden.

Von 10 Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, die ich überprüfe, sind 9 zum Nachteil der Mieter fehlerhaft.

Ob gewerbliche Miete oder Wohnraummiete: Gerne überprüfe ich die entsprechenden Vermieter- und Hausverwaltungsschreiben und berate Sie ausführlich in allen Detailfragen zu Indexmieterhöhung und anderen Mieterhöhungen, zu Betriebs- und Nebenkosten und auch bezüglich etwaiger Ansprüche auf Wohngeld, und nicht zuletzt in allen mietrechtlichen Belangen.




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