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Inkasso-Forderung aber kein Geld für Anwalt – Beratungshilfe?!

  • 4 Minuten Lesezeit

Fragwürdiger Inkasso-Brief, aber kein Geld für eine professionelle Rechtsberatung? Man könnte meinen, finanziell Schwächere seien etwa zweifelhaften Inkasso-Methoden schutzlos ausgeliefert. Evtl. macht sich sogar manch Inkassounternehmen genau diesen Umstand zunutze.

Die Möglichkeit der Beratungshilfe könnte dem aber einen Strich durch die Rechnung machen. Vereinfacht formuliert: Dann zahlt der Staat den Anwalt (weitgehend).

Schulden, aber Bedarf nach Anwalt? Beratungshilfe möglich!

Insbesondere finanziell schwächer aufgestellte Personen erhalten 

  • Inkassobriefe 
  • Mahnungen 
  • sonstige Zahlungsaufforderungen

Das ist irgendwo logisch: Denn naturgemäß laufen bspw. Hartz-IV-Empfänger schnell Gefahr, eine fällige Rechnung nicht mehr bezahlen zu können. Mitunter ohne vorwerfbares Verschulden.

Aber egal, ob ALG-II-Empfänger oder in sonstiger Weise knapp bei Kasse: Inkassounternehmen wollen die Forderung beglichen haben! Mit Mitleid kann man hier nicht rechnen.

Manches Mal steht aber schon die Berechtigung der Forderung in Frage. Nicht selten stecken zweifelhafte Datingportale, Singlebörsen oder sonstige Abofallen dahinter. Viele (angebliche) Schuldner denken sich dann: „Einen Anwalt kann ich mir sowieso nicht leisten“. Und treffen dann oft folgenschwere eigene Entscheidungen.

Aber gerade diese Ungerechtigkeit („nur Reiche können sich einen Anwalt leisten“) hat der Rechts- und Sozialstaat im Auge. 

Konkret: Sie haben evtl. Anspruch auf eine kostengünstige Rechtsberatung, die Sie nur so viel kostet, wie es Ihnen zuzumuten ist (oft komplett ohne Kosten).

Beratungshilfe – Oft nicht bekannt oder unterschätzt

Auch finanziell nicht gut situierte Personen dürfen sich grundsätzlich rechtskundigen Rat einholen, um zu überprüfen, wie man mit der Inkasso-Forderung sinnvollerweise umgehen soll. Bzw. um im ersten Schritt überhaupt die wichtige Frage der Berechtigung abklären zu lassen.

Das Mittel der Wahl sollte dann lauten: Der Gang zum zuständigen Amtsgericht (oder schriftlich) und der Antrag auf Beratungshilfe (ggf. vorab per Telefon anfragen bzgl. des wann/wie/wo/womit). 

Da sich um die Beratungshilfe viele Mythen und (falsche) Gerüchte halten, folgt eine Grobskizzierung: Wenn Sie Beratungshilfe bewilligt bekommen haben, 

  • dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen und erhalten – so der Anwalt nicht terminlich ausgelastet ist – eine Rechtsberatung, die Sie maximal 15 Euro kosten wird (viele Anwälte verzichten auch auf diesen Betrag)
  • Und das bedeutet bzw. beinhaltet nicht nur ein erstes Beratungsgespräch
  • Bei entsprechender Notwendigkeit wird der Anwalt für Sie auch mit dem Forderungssteller (meist dem Inkassounternehmen) in Kontakt treten und darauf hinwirken, Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen (ohne Zusatzkosten für Sie).

Zum Verständnis, weil sich dahingehend mitunter gesorgt wird: Sie bekommen auch keine minderwertige Rechtsberatung, weil Sie ja „nur“ maximal 15 Euro zahlen. Der Anwalt bekommt auch mehr als diese 15 Euro. Allerdings nicht von Ihnen, sondern aus der Staatskasse.

Auf eigene Faust in Kontakt mit Inkassounternehmen? Davon ist abzuraten!

Regelmäßig versuchen (angebliche) Schuldner, selbst mit dem Inkasso-Büro oder dem fordernden Unternehmen in Kontakt zu treten. Und fast immer führt das zu nichts. Oder zu weiterem Ärger bzw. weiteren Einschüchterungen (SCHUFA, gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Gerichtsvollzieher, weitere Kosten etc.).

Zumeist vermag allein die Einschaltung eines Rechtsanwalts etwas Vorteilhaftes für den (angeblichen) Schuldner zu bewirken.

Und selbst, wenn die Forderung grundsätzlich berechtigt erscheint, kann sich rechtskundiger Rat lohnen. Nicht selten werden durch das Inkassobüro weitere Kosten auf die berechtigte Forderung aufgeschlagen, die nicht im Sinne des (neuen) Rechts sind. 

Zudem kann anwaltlicher Beistand dazu beitragen, eine sinnvolle „Vergleichs-Lösung“ zu finden. Denn die meisten Inkasso-Büros werden irgendwann an den Punkt kommen, an dem sie sich sagen: Besser etwas als gar nichts. Die von den Inkassounternehmen vorgeschlagenen Zahlungsvereinbarungen sind oft nur auf den ersten Blick schuldnerfreundlich.

Falls Ihnen vom Amtsgericht die Beratungshilfe mit der Begründung verwehrt wird, dass Sie eine Klärung zunächst selbst (ohne Rechtsanwalt) hätten versuchen müssen, ist dies kaum einmal rechtlich haltbar. Denn ein Rechtslaie hat gegenüber einem thematisch erfahrenen Inkassounternehmen keine „faire“ Ausgangslage (Stichwort Waffengleichheit).

Inkasso-Schreiben, aber kein Geld für den Anwalt? Beratungshilfe statt Kopf in den Sand!

Von einer Herangehensweise ist dringend abzuraten: Ein völliges Resignieren und Ignorieren der Forderungen (ausgenommen eindeutig betrügerische Inkasso-Schreiben). 

Fachkundiger Rat ist auch dann häufig erforderlich, wenn die Forderung ziemlich sicher unberechtigt ist (z.B. bei Identitätsmissbrauch). Inkassounternehmen lassen nicht selten erst dann locker, wenn ein anwaltliches Schreiben erfolgt.

Ob mit oder ohne Beratungshilfe – Kostenlose Erstberatung!

  1. Melden Sie sich gerne unverbindlich bei mir, wenn Ihnen eine unschöne Inkasso-Forderung eingegangen ist. 
  2. Wenn ein anwaltliches Tätigwerden sinnvoll erscheint, gebe ich Ihnen ggf. auch Tipps im Hinblick auf den Beratungshilfeantrag.
  3. Am steht immer das Ziel, dass der Mandant nach Beendigung der misslichen Lage sagt: Die Einschaltung des Anwalts hat sich ausgezahlt.

 RA Robin Nocon, Recht. Digital.


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