Inkasso in Polen / Eintreiben der Forderungen in Polen

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Deutsch-polnische Nachbarschaft erstreckt sich vor allem auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat viele Vorteile, aber einige Probleme sind unvermeidlich.

Ärgerlich ist auf jeden Fall, wenn der Schuldner unsere Rechnungen nicht begleichen will. Wenn mehrere Aufforderungen und schriftliche Mahnungen mit einer Zahlungsfrist erfolglos bleiben, ist es sinnvoll eine polnische Anwaltskanzlei, die sich in Forderungseinziehung spezialisiert, einzuschalten. 

Nachstehend finden Sie eine kurze Beschreibung, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.

außergerichtliches Verfahren in Polen

Im ersten Schritt ist ein außergerichtliches Verfahren einzuleiten. Ihr polnischer Anwalt kann in Ihrem Namen eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner schicken. In Folge von solchen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen werden die Schulden sehr oft beglichen und die Sache wird damit beendet. Zahlt der Schuldner nicht, muss eine Gerichtsklage eingereicht werden.

In jedem Fall ist für die Vollstreckung gegen den polnischen Schuldner ein Vollstreckungstitel erforderlich. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Vollstreckungstitel gegen einen polnischen Schuldner zu erwirken, u.a.

– Ein relativ schnelles Mahnverfahren in Polen zur Erlangung eines Zahlungsbefehls,

oder

Gerichtsverfahren in Polen

Wenn Ihr Schuldner in Polen die Forderung nicht bestreitet, kommen die so genannten Mahnverfahren zur Anwendung. Das Mahnverfahren hat den Vorteil, dass ein vollstreckbarer Titel schnell, einfach und kostengünstig erlangt werden kann.

Nach Zustellung des Zahlungsbefehls hat der Schuldner eine bestimmte Frist, um die geforderte Zahlung zu leisten oder dem Zahlungsbefehl zu widersprechen. Widerspricht der Schuldner, kann der Fall in ein ordentliches Gerichtsverfahren überführt werden.

Wenn der Schuldner die Forderung bereits außerhalb des Gerichts angefochten oder Einspruch eingelegt hat, kann der normale Rechtsweg beschritten werden. Die Klage muss an das grundsätzlich für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Gericht eingereicht werden. In solchen Verfahren muss der Anspruch begründet und durch Beweise belegt werden, wie in Deutschland. Deswegen es ist immer wichtig um die Beweise zu sammeln.

Ein Rechtstitel aus Polen kann die Form eines Urteils, eines gerichtlichen Vergleichs oder eines Vollstreckungstitels aus dem Mahnverfahren haben.

Nach Beendung des Gerichtsverfahrens erlässt das Gericht einen Bescheid. Es handelt sich in der Regel und eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder um eine endgültige Entscheidung des Referenten. Dies erlaubt uns aber nicht die Einleitung der Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher.

Wenn der Schuldner trotz des Urteils immer sich weigert uns zu bezahlen, muss man der Vollstreckungstitel um eine wirksame Vollstreckungsklausel in Polen ergänzen.  Grundsätzlich muss ein Antrag gestellt werden um eine Klausel zu erhalten.

Der Vollstreckungstitel gemäß Artikel 776 der pol. Zivilprozessordnung ist die Grundlage der Vollstreckung. Ein vollstreckbarer Titel ist ein Vollstreckungstitel, der vom Gericht mit einer Vollstreckungsklausel versehen wird, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Vollstreckungsverfahren in Polen

Erst dann, wenn wir einen Vollstreckungstitel samt einer Klausel haben, kann der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung einleiten.




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