Insolvenz von Peek & Cloppenburg: Was Arbeitnehmer wissen müssen

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Beim insolventen Modehändler Peek und Cloppenburg Düsseldorf stehen 6.800 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Arbeitnehmer sind aber nicht schutzlos.


Neben dem Warenhauskonzern Galeria Kaufhof befindet sich auch der Modehändler Peek und Cloppenburg Düsseldorf in schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zwar sollen alle 67 Verkaufshäuser in Deutschland und der Online-Shop ohne Einschränkung geöffnet bleiben. Aber im Rahmen des bereits angestoßenen Restrukturierungsprozesses von P&C stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel. Rund 6.800 Personen sind bei dem Handelsunternehmen beschäftigt. Geschäftsführer Thomas Freude sagte der „Wirtschaftswoche“, dass die Mitarbeiter für März, April und Mai Insolvenzgeld erhalten. Im Laufe des Verfahrens würden aber Arbeitsplätze wegfallen müssen.


Was bedeutet das jetzt für die Mitarbeiter des Unternehmens? „Es ist nicht klar, ob das Bangen um den Job begründet ist oder nicht, weil bislang niemand weiß, ob das Unternehmen gesund geschrumpft wird und Filialen geschlossen werden. Ebenso ist nicht bekannt, ob ein Investor den Modehändler übernehmen will. Daher ist auch die Frage nicht zu beantworten, ob Mitarbeiter gegebenenfalls mit einer Versetzung in eine weiter entfernte Filiale rechnen müssen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und die Vertretung von Betroffenen bei Kündigungsschutzklagen und anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeit spezialisiert.


Wichtig ist, dass Arbeitnehmer in einer Insolvenz weiterhin Rechte besitzen. Sie sind nicht schutzlos im Insolvenzverfahren, vor allem der gesetzliche zugesicherte Kündigungsschutz wird nicht ausgehebelt. Zwar würden nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter Sonderrechte eingeräumt, aber selbst dieses gelte nicht für den Kündigungsschutz und damit für das wichtigste Recht eines Arbeitnehmers. „Die Insolvenz an sich ist kein Kündigungsgrund, somit führt eine Insolvenz des Arbeitgebers gemäß § 108 InsO auch nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die üblichen Kündigungsregeln müssen also umfassend beachtet werden. Auch die Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfristen ist laut Rechtsprechung auch einem Arbeitgeber in der Insolvenz zuzumuten. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen, die eine Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter unzumutbar machen. Das ist nicht anders als im normalen Geschäftsbetrieb“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.


Für Betroffene der P&C-Sanierung bedeutet das, dass sie sich auf alle Eventualitäten vorbereiten sollten. Ein versierter Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Arbeitsrecht begleitet Arbeitnehmer dabei, Aufhebungsvertragsangebote zu prüfen und zu verhandeln, mit Drohungen betriebsbedingter Kündigungen umzugehen oder auch Kündigungsschutzverfahren zu führen. „Arbeitnehmer sollten sich nicht ohne anwaltliche Beratung arbeitsrechtlichen Fragestellungen widmen! Das Risiko finanzieller Nachteile ist allzu groß“, warnt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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