Insolvenzgeld: Das sollten Sie als Unternehmer und Arbeitnehmer unbedingt wissen

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Eine Person füllt einen Antrag auf Insolvenzgeld aus

Die Insolvenz eines Unternehmens kann für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Belastung darstellen. In solchen Fällen kann das Insolvenzgeld eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?

In diesem Beitrag werden die grundlegenden Informationen zum Insolvenzgeld aufgelistet, um Ihnen einen Überblick über dieses Thema zu verschaffen. Von der Definition des Insolvenzgeldes bis hin zu den Voraussetzungen für den Anspruch und der Dauer der Zahlungen - hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Insolvenzgeld, was Sie als Unternehmer und Arbeitnehmer unbedingt wissen sollten.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Insolvenzgeld?
  2. Wer ist von der Insolvenzgeldumlage befreit?
  3. Müssen auch ausländische Unternehmen die Insolvenzgeldumlage zahlen?
  4. Vorteile des Insolvenzgelds


1. Was ist Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld ist eine an Arbeitnehmer gerichtete Leistung, die in Deutschland im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers erbracht wird. Es handelt sich um eine Form der Lohnersatzleistung, die sicherstellen soll, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, ihre noch offenen Lohn- und Gehaltsansprüche erhalten.

Das Insolvenzgeld wird durch die Agentur für Arbeit ausgezahlt und basiert auf den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III. Es wird für einen Zeitraum von drei Monaten rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (und nicht ab Insolvenzantrag) gezahlt.

Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht grundsätzlich dem Nettoarbeitsentgelt, das den Arbeitnehmern für den dreimonatigen Insolvenzgeldzeitraum noch zustand. Es beinhaltet das Grundgehalt und möglicherweise auch andere Bestandteile des Gehalts oder Lohns (wie Provisionen, Überstundenzuschläge und Weihnachtsgeld).

Das Insolvenzgeld ist allerdings auf eine bestimmte Höchstgrenze begrenzt, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Aktuell beträgt diese Grenze in Westdeutschland brutto 7.300 Euro und in Ostdeutschland brutto 7.100 Euro.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Insolvenzgeld nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt wird, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen. Selbstständige, Freiberufler und Gesellschafter von Unternehmen sind in der Regel nicht berechtigt, Insolvenzgeld zu erhalten.


2. Wer ist von der Insolvenzgeldumlage befreit?

Die Insolvenzgeldumlage wird von Arbeitgebern entrichtet, um im Falle einer Insolvenz die Zahlung von Arbeitsentgelten an die betroffenen Arbeitnehmer zu gewährleisten. 

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden. Die Insolvenzgeldumlage wird von allen Arbeitgebern erhoben, es sei denn, sie sind von der Zahlung befreit.

Gemäß § 358 Abs. 1 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch) sind u.a. folgende Arbeitgeber von der Insolvenzgeldumlage befreit:

  • Privathaushalte, die Arbeitnehmer beschäftigen
  • Der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist,
  • Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert
  • Wohnungseigentumsgemeinschaften


3. Müssen auch ausländische Unternehmen Insolvenzgeldumlage zahlen?

Alle Arbeitgeber, die in Deutschland Arbeitnehmer beschäftigen und für die die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, sind zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet, § 165 Abs. 1 SGB III.

Dagegen besteht für die in einem EU-Mitgliedstaat ausgeübte Beschäftigung keine Insolvenzgeldumlagepflicht des ausländischen Arbeitgebers. Dies gilt selbst dann, wenn für die Beschäftigung neben den Vorschriften des EU-Mitgliedstaats auch die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten.


4. Vorteile von Insolvenzgeld

Die Vorteile des Insolvenzgeldes sind vielfältig. Insbesondere im Falle einer Insolvenz in Eigenverwaltung entwickelt es seine volle Stärke, da es in diesem Fall für Arbeitnehmer wie Unternehmer Vorteile hat:

  • Erhaltung der Betriebskontinuität: Durch das Insolvenzgeld können Unternehmer ihren Betrieb insbesondere im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung aufrechterhalten, da die Lohnkosten reduziert werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und eine Sanierung oder einen Neustart anzustreben.


  • Vertrauen der Mitarbeiter: Das Insolvenzgeld gewährleistet, dass die Mitarbeiter auch während des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung weiterhin ihr Gehalt erhalten. Dadurch werden die Motivation und das Engagement der Belegschaft aufrechterhalten, was zu einer Stärkung des Vertrauens in die Sanierung beiträgt.


  • Ausgleich offener Gehaltsansprüche: Sollte eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich sein und das Unternehmen eingestellt werden, erhalten die Arbeitnehmer ihre offenen Gehaltsansprüche für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung über das Insolvenzgeld erstattet.

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