Insolvenzverfahren Magellan Maritime Services GmbH (MMS) beim Amtsgericht Hamburg

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Unter dem Aktenzeichen 67c IN 237/16 läuft das vorläufige Insolvenzverfahren bei dem Amtsgericht Hamburg über das Vermögen der Magellan Maritime Services GmbH (MMS).

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Ansprüche der Gläubiger beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Frachtbehälter stehen im Eigentum der Käufer. Die Container waren von der Magellan Maritime Services GmbH an die Anleger verkauft worden. Aussonderungsberechtigte sind keine Insolvenzgläubiger, weil sie eine Bereinigung der Masse herbeiführen, § 47 InsO.

Weiterhin kommen Erfüllungsansprüche wegen ausstehender Mieten und Schadensersatzansprüche gegen die Insolvenzschuldnerin in Betracht, etwa wegen unzureichender Beratung, eines fehlerhaften Sicherheitskonzepts, Marktmanipulation oder wegen anderer Gründe.

Theoretisch ist eine Sanierung der Schuldnerin mit einem Insolvenzplan nicht auszuschließen.

Es kommen also mehrere Ansprüche in Betracht, die beim Insolvenzverwalter – nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – angemeldet bzw. geltend werden könnten: Der Aussonderungsanspruch und der Auskunftsanspruch wegen der Container in natura sowie wegen des Bestands der Transportversicherung, der Erfüllungsanspruch wegen der Mieten, der mit der Insolvenzeröffnung sofort fällige Rückkaufsanspruch Zug um Zug gegen die Container, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung sowie vorsorglich Forderungen aus abgesondertem Recht wegen der Versicherungsansprüche gegen die Transportversicherung et cetera.

Weitere Schadensersatzansprüche gegen Dritte sind ergänzend möglich.



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