Investieren in Albanien – Die GmbH-Gründung, als meist verbreitete Form von Kapitalgesellschaften

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1. Die Vorteile des Wirtschaftsstandortes Albanien

Albanien bietet viele Vorteile für potenzielle ausländische Investoren. Unter den wichtigsten Faktoren, die das Land attraktiv für ausländische Investoren machen, kann man folgende nennen:

  • Ein positives makroökonomisches Klima, mit einer der niedrigsten Inflationsraten in der Region
  • Die günstige geografische Lage Albaniens (erreichbar durch See, Luft und Land)
  • Das Reichtum an natürlichen Ressourcen, wie Öl, Gas, Kohle, Kupfer, Chrom, Nickel und Wasser
  • Die niedrigen Lohnkosten und die jüngste Arbeitskraft in Europa
  • Das niedrige Gewinn Steuer (Flat-Rat Steuer) von 10 %
  • Das vereinfachte Prozedere um ein Unternehmen innerhalb 24 Stunden zu gründen (sog. One-Stop-Shop Alternative)

Darüber hinaus, verfügt das Land über viele Wachstumsmärkte wie z. B.:

  • Energie: Bau von Kraftwerken / Windenergie / Sonnenenergie (ca. 300 Tage mit Sonne am Jahr)
  • Öl & Gas: Neue Öl und Gasfelder werden entdeckt
  • Telekommunikation: vier Mobilfunkbetreiber sind präsent, das Land hat aber eine Quote von 10 % Durchdringung vom Festnetz
  • Landwirtschaft: Obst und Gemüse / Heilpflanzen
  • Finanzsektor: Versicherungen
  • Leichtindustrie: Textilfertigung

2. Die Eintragung des Unternehmens

Die Gründung von verschiedenen Formen von Unternehmen (GmbH, AG, KG)  ist in Albanien möglich. Die meist verbreitete Form der Kapitalgesellschaften, die üblich gegründet werden, sind die GmbH-s. Die Gründung von einer GmbH in Albanien ist durch das neue Gesetz über die kaufmännischen Gesellschaften von 2008 sehr vereinfacht worden. Das erforderliche Stammkapital um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, beträgt gemäß Art. 90 GfkG (Gesetz für kaufmännische Gesellschaften) 100 ALL (Albanische Lek) oder ca. 80 Cent. Die albanische GmbH hat zwei Organen: die Vollversammlung der Gesellschaftern und den/die Geschäftsführer/n. Das albanische GfkG erlaubt die Gründung von folgenden Formen von Beteiligung der ausländischen Investoren an Gesellschaften:

  • Die GmbH, die von ausländischen Gesellschaftern gegründet wird.
  • Die GmbH, die von albanischen und ausländischen Gesellschaftern gegründet wird.
  • Die GmbH kann von einer ausländischen Gesellschaft gegründet werden (sog. Mutter-Tochter Konstellation)
  • Die GmbH kann von einer/einige ausländische Gesellschaft/en und einem/einigen ausländische/n natürliche Personen gegründet werden.

In allen oben genannten Fällen wird die gegründete Gesellschaft als eine albanische Gesellschaft vom Gesetz anerkannt. Das bringt Vorteile mit sich, wie z. B. das Recht der neuen gegründete Gesellschaft landwirtschaftliches Land in Albanien einzukaufen (allen ausländischen natürlichen Personen ist das Einkaufen vom landwirtschaftlichen Land in Albanien verboten).

Nachdem einige vom Nationalen Registrierungszentrum NRZ verlangte Unterlagen vorbereitet werden (Gesellschaftsvertrag, Gründungsakt, etc.) wird die Registrierung beantragt (hier wird das Einsetzen von einem Rechtsanwalt empfohlen). Per Gesetz muss die NRZ die neue GmbH innerhalb 24 Stunden eintragen. Danach wird die Gesellschaft auch bei dem on-line Register der NRZ sichtbar mit den wichtigsten Daten, wie Zahl und Name der Gesellschafter, Stammkapital, etc. Dadurch hat die neue Gesellschaft auch die Rechtsfähigkeit erlangt. Die Kosten der Eintragung und Vorbereitung der Gründungsakten variieren zwischen 900 bis 2000 Euro, in Bezug auf die Anzahl der Gesellschaftern, Komplexitätsgrad des Gesellschaftervertrags, etc.

3. Die beschränkte Haftung

Wie der Wortlaut selbst es beschreibt, gilt auch hier das Prinzip der beschränkten Haftung der Gesellschafter. Diese Haftung des Gesellschafters beschränkt sich gemäß Art. 68 des GfkG nur auf das Vermögen der Gesellschaft selbst. Im Prinzip erstreckt sich die Haftung nicht auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter. Das Gesetz erlaubt ein Durchbruch dieses Grundsatzes durch Art. 16 GfkG nur in den folgenden Fällen:

  • Wenn die Gesellschaftern oder Geschäftsführer die Form der Gesellschaft missbrauchen um ihre illegitime Zwecke zu erfüllen
  • Wenn die Gesellschaftern oder Geschäftsführer das Vermögen der Gesellschaft so behandeln, als ginge um ihr eigenes Vermögen
  • Wenn sie keine Maßnahmen treffen, die nötig sind, damit die Gesellschaft über genug Kapital verfügt um die gerechtfertigten Ansprüche Dritter zu erfüllen.

4. Fazit

In Prinzip wird die Investition von ausländischen Investoren in Albanien durch die neue Legislative sehr erleichtert. Wenn noch einige Verbote, wie z. B. das Verbot von ausländischen Personen landwirtschaftliches Land einzukaufen bestehen, so besteht anderseits die Möglichkeit das landwirtschaftliches Land bis zu 99 Jahre zu mieten, die einigermaßen dazu dient, diese Ungleichbehandlung von ausländischen Personen zu beseitigen. Das neue Gesetz über kaufmännische Gesellschaften erlaubt die Eintragung von Gesellschaften mit Beteiligung von ausländischen Investoren, in alle möglich denkbare Konstellationen. Die Prozedere beim NZR (sog. One-Stop-Shop) ist sehr vereinfacht worden um die Registrierung einer Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Im Ganzen kann man feststellen, dass die Legislative eine sehr freundliche Haltung gegenüber den ausländischen Investoren genommen hat.


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