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Jameda-Bewertung löschen | Jameda-Eintrag entfernen | Hilfe

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Viele Ärzte, die auf der Plattform Jameda bewertet wurden, fragen in unserer kostenlosen Ersteinschätzung nach unseren Erfahrungen im Umgang mit negativen Jameda-Bewertungen und ob man eine Jameda-Bewertung löschen lassen kann. Nachdem wir in unsrem letzten anwalt.de-Artikel Grundzüge aktueller Rechtsprechung besprachen (http://www.anwalt.de/rechtstipps/sanego-jameda-und-co-bewertung-loeschen-aktuelle-rechtsprechung_071769.html), sollen nun spezielle Tipps und Tricks, wie eine Jameda-Bewertung zu löschen oder eine Jameda-Bewertung zu entfernen ist, diskutiert werden.

1. Wer oder was ist Jameda überhaupt?

Jameda bezeichnet sich im Internet als „Deutschlands größte Arztempfehlung“. Es ist ein Portal, das nach der Eigenwerbung [Stand August 2015] „Patienten bei der Suche nach dem passenden Arzt“ helfen soll. Das Ganze läuft in der Praxis dahingehend ab, dass Patienten Ärzte auf der Internetseite (Bewertungsplattform) bewerten und Ärzte über (kostenpflichtige) Premium-Einträge Patienten auf der Seite umwerben können. Laut Internetseite [Stand August 2015] ist Jameda eine 100-prozentige Tochter der börsennotierten Tomorrow Focus AG.

2. Jameda-Eintrag entfernen?

Kann man sich als Arzt eine Aufnahme auf Jameda grundsätzlich verbitten? Und den gesamten Jamed- Eintrag entfernen lassen? Also nicht nur einzelnen Bewertungen, sondern alle Hinweise auf den tätigen Arzt (Jameda-Eintrag)?

Es ist mehrfach entschieden worden, dass ein Arzt, hinnehmen muss, dass seine geschäftlichen Daten im Internet auf Bewertungsplattformen abgerufen werden können. Sogar der BGH, AZ VI ZR 358/13 vom 23.09.2014 hat in diesem Zusammenhang die Zulässigkeit von Arztbewertungsportalen bestätigt:

„Auszugehen ist dabei zunächst von dem ganz erheblichen Interesse, das die Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Dienstleistungen hat (vgl. LG Kiel, NJW -RR 2002, 1195). Personen, die ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, können den Arzt grundsätzlich frei wählen. Das von der Beklagten betriebene Portal kann dazu beitragen, dem Patienten die aus seiner Sicht hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dass es unter Umständen auch andere Informationsquellen gibt – etwa persönliche Erfahrungen von Bekannten oder bei Fachärzten die Einschätzung des vom Patienten ggf. zuvor konsultierten Hausarztes – ändert daran nichts.“

Das hohe Interesse der Allgemeinheit überwiegt dabei die Interessen des Arztes, dass seine geschäftlich genutzten Daten nicht im Internet abrufbar sind.

Allerdings gibt es von dieser Regel auch Ausnahmen, nach der hier vertretenen Auffassung könnte ein Entfernungsbegehen erfolgsversprechend sein, wenn immer wieder erkennbar erfundene Bewertungen in reiner Schädigungsabsicht über den Arzt veröffentlicht werden und es mehrfach Anlass gab, die Jameda-Bewertung löschen zu lassen. Ein solcher Fall, der in der Praxis selten ist, musste bisher noch nicht gerichtlich entschieden werden.

3. Wann eine Jameda-Bewertung löschen bzw. Jameda-Bewertung entfernen?

Deutlich erfolgsversprechender ist es, eine negative Jameda-Bewertung löschen oder entfernen zu lassen. Der Arzt hat dann gute Karten, wenn die Bewertung falsch ist (also unwahre Tatsachenbehauptungen enthält) oder Schmähkritik (Beschimpfung ohne Sachbezug) enthält. Weiterführend sei auf unseren Grundlagenartikel auf anwalt.de (http://www.anwalt.de/rechtstipps/sanego-jameda-und-co-bewertung-loeschen-aktuelle-rechtsprechung_071769.html) verwiesen.

4. Wie ist der Ablauf auf Jameda?

Laut Jameda werden alle Bewertungen vor Veröffentlichung durch einen Prüfalgorithmus anhand bestimmter Kriterien vorgeprüft und bei Auffälligkeiten durch ein erfahrenes Team nochmals geprüft. Damit sollen auch Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen von Jameda ausgeschlossen werden.

Selbstverständlich verhindert dies aber nicht alle falschen bzw. angreifbaren Bewertungen. Wenn ein Arzt feststellt, dass er auf Jameda bewertet wird und mit dieser Bewertung unzufrieden ist, kann er sich an Jameda wenden. In der FAQ [Stand August 2014] wird zum Ablauf ausgeführt:

„Empfinden Sie eine für Sie abgegebene Bewertung als problematisch, gibt es die Möglichkeit, diese bei Jameda manuell prüfen zu lassen. Hierzu rufen Sie die entsprechende Bewertung auf jameda.de auf. Unter jeder Bewertung findet sich der Link: ‚Problem melden‘. Im Problemformular begründen Sie Ihre Bedenken so genau wie möglich und senden das Formular ab. Ein Resultat der Prüfung kann sein, dass die Bewertung gelöscht wird, sie kann verändert wieder veröffentlicht werden oder unverändert auf der Plattform verbleiben. Mehr Informationen zu diesem Prozess finden sie unter Qualitätssicherung.“

Nach der Kontaktaufnahme durch den Arzt wird die Bewertung üblicherweise zunächst „gesperrt“, dann erfolgt eine Prüfung. Diese stellt sich in der Praxis üblicherweise wie folgt dar: Jameda wird bei reiner Schmähkritik, die durch die Vorprüfung nicht erkannt wurde, wohl gleich eine Löschung vornehmen. Wenn es um Tatsachenbehauptungen geht, wird Jameda sich mit dem Bewerter in Kontakt setzen und diesem die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Bestätigt der Bewerter die Tatsachenbehauptung, wird die Bewertung wieder freigeschaltet. Andernfalls bleibt die Bewertung gesperrt oder kann unter Umständen teilweise gelöscht werden.

5. Große Gefahr Teillöschung

Es ist immer problematisch, wenn auf Beschwerde eines Arztes Teillöschung erfolgt, weil der „Rest“ dann erfahrungsgemäß schwieriger zu löschen ist –auch durch einen Anwalt. Auf der Plattform Jameda gibt es Bewertungen, bei denen der Text gelöscht wurde, aber die Noten als Ausdruck der Meinungsfreiheit beibehalten werden. Hier gibt es aber erste Gerichtsentscheidungen, wonach diese Praxis so nicht länger zu tolerieren ist. Auch vor diesem Hintergrund ist es ratsam, um eine Jameda-Bewertung löschen oder entfernen zu lassen, sich gleich an einen im Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt zu wenden.

6. Wie hilft ein Anwalt, eine Jameda-Bewertung löschen zu lassen?

Ein Anwalt wird zunächst die Bewertung auf Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen untersuchen. Je mehr eine Bewertung von Tatsachenbehauptungen geprägt ist, desto mehr Angriffsfläche bietet die Bewertung. Dies kann kursorisch bei uns im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung erfolgen. Dann sollte die Zielvorgabe definiert werden. Für manche Ärzte steht die umgehende Löschung, für manche die geringe Kostenbelastung (dabei ist auch die Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung zu prüfen) im Vordergrund.

Wenn Sie eine Jameda-Bewertung löschen lassen wollen, zögern sie nicht, uns dazu zu kontaktieren. Unsere kurze kostenlose Ersteinschätzung kann Ihnen helfen, uns kennenzulernen und sich einen Überblick zum Themenkreis „Jameda-Bewertung löschen“ zu verschaffen. Gern wollen wir Sie auch über mögliche Kosten unserer Tätigkeit informieren. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ist in Hamburg ansässig, vertritt aber seit Gründung überregional Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Update: August 2018

Im Jahr 2018 haben zwei Fragen unsere Beratungspraxis besonders geprägt:

1. Gibt es eine Möglichkeit sich generell von Jameda zurückzuziehen, also sich nicht mehr bei Jameda bewerten zu lassen?

Die Antwort ist hier leider „nein“, zwar ist es richtig, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2018 zum Aktenzeichen VI ZR 30/17 entschieden hatte, dass eine Hautärztin nicht dulden musste, dass ihre personenbezogenen Daten auf dem Portal vorgehalten wurden. Das wurde aber damit begründet, dass zuvor bei Abruf ihres Profils auf dem Portal Jameda unter der Rubrik „Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung“ weitere Ärzte mit demselben Fachbereich und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der klagenden Dermatologin erschienen sind. Es handelt sich dabei um die Einblendung von Werbung von Ärzten, die eine kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft abgeschlossen hatten. Dargestellt wurde neben der Note des jeweiligen anderen Arztes die jeweilige Distanz zwischen dessen Praxis und der Praxis der Dermatologin. Demgegenüber blendete Jameda bei Ärzten, die sich bei ihr kostenpflichtig registriert und ein „Premium-Paket“ gebucht haben, keine Konkurrenten auf deren Profil ein.

Diese Praxis hat Jameda mittlerweile eingestellt. Damit kann diese Argumentation nicht mehr für eine Löschung genutzt werden. Nun beschäftigen sich die Datenschutzrechtler der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte damit, ob nicht aus der Datenschutzgrundverordnung neue Munition gefunden werden kann, bis jetzt gibt es aber zu dieser Frage wohl noch keine Gerichtsentscheidung.

2. Braucht man wirklich einen Anwalt, um eine Jameda-Bewertung löschen oder entfernen zu lassen?

Zumindest, wenn man keine Fehler machen will, ist das sinnvoll. Immer wieder stellen Dritte und teilweise sogar Rechtsanwälte Muster in das Internet, mit deren Hilfe Jameda zur Löschung bewegt werden soll. Über die Güte der Muster kann ich im Einzelnen nichts sagen; das, was ich gesehen habe, fand ich aber wenig ansprechend. Eine Bewertung im Internet ist eine äußerungsrechtliche Auseinandersetzung und betrifft viele Entscheidungen aus dem klassischen Presserecht. Im Äußerungsrecht geht es gerade darum zu erläutern, warum eine Äußerung eben nicht von der Pressefreiheit geschützt ist. Hier kommt es auf Erläuterungen und sprachliche Details an. Das ist genau das Gegenteil, von dem was mit Mustern aus dem Internet erreicht werden kann. Die Ergebnisse sind dann wohl auch entsprechend.

Mediziner müssen einfach erkennen, dass Jameda-Bewertungen Teile der Realität der ärztlichen Tätigkeit sind. Das mag man – mit sehr guten Gründen bedauern – aber das ändert nichts an dem Ergebnis. Selbst wenn Jameda irgendwann durch ein anderes Portal abgelöst werden sollte – was nicht zu hoffen ist – werden Mediziner nicht umhinkommen gewisse Zeit und Geld in die online-Reputation zu investieren. Ferner ist anzumerken, dass es in vielen Fällen nach einem (erfolglosen) Löschungsversuch durch den Mediziner für den Anwalt deutlich schwieriger werden kann, eine Löschung durchzusetzen – möglicherweise eine Löschung sogar scheitert. Das ist die wenigen hundert Euro, die eine Löschung durch einen versierten Anwalt kosten mag, regelmäßig nicht wert.

a. Wie unterstützt Dr. Wachs, wenn die Jameda-Bewertung gelöscht oder entfernt wurde? 

Im nächsten Schritt nachdem wir eine Jameda-Bewertung durch unsere Mithilfe gelöscht wurde, unterstützen wir unsere Mandanten dabei legal die eigenen Mandanten zu einer positiven Bewertung zu bewegen. Als erste Orientierung empfehlen wir dazu unseren Artikel https://www.dr-wachs.de/blog/2015/10/20/wie-positive-jameda-bewertungen-erzeugen. Seit vielen Jahren stehen wir mit Ärzten im Austausch, welche Methoden sich bewährt haben, und teilen dieses Wissen natürlich mit unseren Mandanten.

b. Was ist die Folge

Positive Bewertungen wirken wie ein Schutzschild. Gerade Gelegenheitsbewerter sind erfahrungsgemäß eher bereit sich in einer Bewertung negativ auszutoben, wenn auch einige andere Bewerter sich schon negativ geäußert haben. Der Bewerter fühlt sich mit seinen Erfahrungen bestätigt. Wenn hingegen nur positive Bewertungen vorhanden sind, wird der Bewerter eher zurückschrecken als eine negative Bewertung abzusetzen. Dr. Wachs Rechtsanwälte raten daher dringend dazu, gegen alle negativen Bewertungen unmittelbar vorzugehen. Daher ist es auch wichtig keine Experimente mit selbstgestrickten Löschungsversuche mit Vorlagen und Mustern aus dem Internet zu unternehmen. Lassen Sie sich beraten wie professionell eine Jameda-Bewertung zu löschen bzw. ein Jameda-Bewertung zu entfernen ist.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Dr. Wachs Rechtsanwälten, die bereits eine dreistellige Anzahl von negativen Bewertungen auf Jameda bearbeitet haben. Nutzen Sie die hier vorgegebene Kontaktmöglichkeit oder rufen Sie uns gleich an und testen Sie die kostenlose Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken Ihre Jameda-Bewertung löschen zu lassen. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Alexander Wachs steht Ihnen Rede und Antwort. Eine individuelle Prüfung und Beratung ist durch nichts ersetzbar.

Update: Juli 2020

Seit unserem letzten Update ist wieder erhebliche Zeit vergangen. Jameda hat in dieser Zeit wieder einige Änderungen durchlaufen. Ende 2019 und noch Anfang 2020 waren dabei in unserer Beratungspraxis neben den üblichen Löschungen auch von dem Vorgehen von Jameda gegen die Ärzte geprägt. So gab es eine Vielzahl von Schreiben, welche Jameda an Ärzte durch eine Anwaltskanzlei versenden ließt, in denen dem Arzt vorgeworfen wurde, er habe positive Bewertungen gekauft (oder dies sei zumindest mit dessen Wissen und Wollen oder dessen Kenntnis geschehen). Wenn die Ärzte bestritten, Bewertungen gekauft zu haben, hat Jameda dann in einigen Fällen sogar Warnhinweise folgenden Inhalts veröffentlicht:

„Bei einzelnen Bewertungen auf diesem Profil haben wir Auffälligkeiten festgestellt, die uns veranlassen an deren Authentizität zu zweifeln. Wir haben den Profilinhaber mit dem Sachverhalt konfrontiert. Hierdurch ließ sich die Angelegenheit bisher nicht aufklären. Der Profilinhaber bestreitet für die Manipulation selbst verantwortlich zu sein.

Damit sich die Nutzer ein Bild von der Glaubwürdigkeit der Bewertungen eines Profils machen können, kennzeichnen wir Profile, bei denen Ver­dachtsfälle auf Manipulation in Form von gekauften oder in unlauterer Wei­se beeinflussten Bewertungen aufgetreten sind. Ob die Manipulationen vom Profilinhaber veranlasst wurden, können wird trotz Kontaktaufnahme derzeit nicht endgültig beurteilen.

Wir entwickeln unsere' Verfahren permanent weiter, um manipulierte Be­wertungen zu identifizieren, entfernen diese und gehen entschieden gegen die Verantwortlichen vor. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Profil weiterhin bzw. künftig manipulierte Bewertungen ent­hält."

Ein solcher Warnhinweis ist natürlich ein Schlag ins Gesicht der Mediziner, weswegen wir viel beauftragt wurden, gegen solche Warnhinweise vorzugehen. Die Gerichte sind dabei unentschlossen. Das Landgericht Kassel, Urteil vom 15. Juni 2020 – 10 O 703/20, bestätigt Rechtsschutz in Form von Beseitigungsansprüchen nach § 280 Abs. 1 und einem einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 935, 940 ZPO. Es gibt aber auch gegenteilige Stimmen wie Landgericht Frankfurt, Urteil vom 9. Juni 2020 – 2-03 167/20). Häufig ist es aber sinnvoll, gerichtliche Schritte zu vermeiden und stattdessen die Löschung solcher Warnhinweise einvernehmlich mit Jameda durchzusetzen.

Ein Folgeproblem ist übrigens, wenn Jameda positive Bewertungen auf Echtheit hinterfragt und Dutzende positiver Bewertungen löscht und es sogar sehr schwer für andere Patienten macht, den Arzt positiv zu bewerten. Auch das lässt sich lösen, sprechen Sie uns gern auf das Thema an. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Alexander Wachs steht ihnen hier gern beratend zur Seite, egal ob Sie negativ bewertet wurden, positive Bewertungen gelöscht wurden oder Jameda Ihr Profil mit einem Warnhinweis versehen hat.

Foto(s): Dr. Wachs

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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