JC Gruppe – J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG insolvent

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Nach der Insolvenz der J. Conrads Projektmanagement GmbH & Co. KG ist nun auch die zweite Gesellschaft der JC Gruppe, die J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG, zahlungsunfähig. Laut Anordnung des Amtsgerichts Krefeld vom 14.10.2019 wurde RA Dr. Claus-Peter Kruth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (AZ: 95 IN 73/19).

Verdacht auf Anlagebetrug 

Zudem liegt der Staatsanwaltschaft in Krefeld eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe gegen den Inhaber und Vertriebsmitarbeiter der JC Gruppe vor, wie die Rheinische Post am 12.11.2019 berichtet.

Undurchsichtiges Firmenkonstrukt

Die JC Gruppe wurde 2016 gegründet und vereine mehrere Gesellschaften, die gegenseitig Dienstleistungen und Personal zur Verfügung stellen sollten, so die Rheinische Post. Im Fokus des Unternehmens stehe der Rückbau von Kernkraftwerken. Auf der Webseite der JC Gruppe heißt es:

 „Die JC Gruppe ist Lizenzinhaber des einzigartigen Patents zur Nutzungsänderung von stillgelegten Kernkraftwerken.

Durch die bereits vorhandene Infrastruktur in stillgelegten Kernkraftwerken bietet sich ein volkwirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Vorteil in Millionenhöhe.“

Ausgabe von festverzinslichen Anleihen

Mit diesem Geschäftsmodell wurden zahlreiche Investoren geworben. Laut Informationen der Rheinischen Post wurden Anleihen ab 1.000 Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren ausgegeben. Den Anlegern seien Zinsen in Höhe von vier bis zu sieben Prozent versprochen worden. Nach Ablauf der Laufzeit stelle sich nun jedoch heraus, dass die Rückzahlungsversprechen nicht eingehalten werden können, da angebliche Projekte der Unternehmensgruppe nie realisiert worden seien.

Die J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG fungierte als Herausgeberin der Beteiligungen. Mit Bekanntgabe der Insolvenzeröffnung steigt die Sorge der Anleger um das investierte Kapital.

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Erstberatung an. Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender rät den Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche weiteren Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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