JetaxTrade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform JetaxTrade bietet unter der Domain jetaxtrade.pro verschiedenste Handelsgeschäfte an.

So könnten Anleger u. a. mit Währungspaaren (Forex) sowie mit Differenzkontrakten auf Indizes und Aktien bzw. Waren handeln.

Laut dem Internetauftritt der Firma JetaxTrade fungiert als Betreibergesellschaft eine Firma CMC, wobei die Firma JetaxTrade bzw. die Firma CMC unter der Adresse: Neue Mainzer Straße 46-50 in 60311 Frankfurt am Main, ihren Sitz haben sollen.

Von Handelsgeschäften über die Handelsplattform JetaxTrade können wir Anlegern aus unterschiedlichsten Gründen nur dringend abraten.

Zunächst einmal fehlt ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigen Organe der Firma JetaxTrade oder der Firma CMC sind.

Im Übrigen warnte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Webseite jetaxtrade.pro im Rahmen einer Pressemitteilung vom 03.05.2024. Die BaFin stellte fest, dass das Unternehmen mit angeblichen Sitz in Frankfurt am Main auf seiner Webseite jetaxtrade.pro ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Auf der Webseite sei als Adresse CMC Germany GmbH in Frankfurt am Main angegeben. Es würde jedoch kein Zusammenhang mit der lizenzierten „CMC Markets Germany GmbH“ mit Sitz in Frankfurt am Main bestehen, deren Adresse auf der Webseite angegeben ist. Es würde sich um einen Identitätsdiebstahl handeln.

Dies bedeutet letztlich, dass die Verantwortlichen der Firma JetaxTrade zum einen gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen und damit unreguliert handeln. Zum anderen besitzen sie die Dreistigkeit einen Zusammenhang mit einer lizenzierten Firma herzustellen, mit der sie nichts zu tun haben. Sie täuschen folglich ganz gezielt Anleger über eine entsprechende Genehmigung.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform JetaxTrade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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