Kann der Vermieter das Tragen einer Maske im Treppenhaus verlangen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Klare Antwort : Jein :-)

Das Maskentragen müsste in der Hausordnung geregelt werden.

Dabei muss man aber zwei Arten von Hausordnungen unterscheiden:

- solche, die der Vermieter als Aushang im Treppenhaus bekannt macht

- oder solche, die Teil des Mietvertrages sind und in diesen einbezogen und von den Vertragsparteien unterschrieben werden.


Den Aushang kann der Vermieter einseitig ändern, dafür darf er hier aber nur ganz allgemeine Regeln festlegen für das Miteinander im Haus. Ob das Maskentragen hierunter fällt, ist fraglich, sehen doch manche hierin gar einen Grundrechtseingriff.

Die Anlage zum Mietvertrag kann hingegen nur einvernehmlich geändert werden, dafür dürfen hier auch Pflichten wie zum Beispiel  Schneeräumen auf die Mieter übertragen werden, was mit einfachem Aushang nicht möglich ist.

Und handelt es sich um ein aus Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen, dann müsste gar die Eigentümerversammlung formell über neue Regelungen in der Hausordnung abstimmen.

Vermieter haben aus dem Mietvertrag eine ungeschriebene Schutzpflicht gegenüber ihren Mietern, müssen zum Beispiel im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass das Gebäude von Mietern und deren Besuchern gefahrlos betreten werden kann. Vor der Ansteckung mit einer Infektion im Treppenhaus muss der Vermieter die Mieter aber wohl nicht schützen.


Fazit: der Vermieter wird es schwer haben, eine Maskenpflicht im Treppenhaus wirksam durchzusetzen, aber hier gilt wie im gesamten Mietrecht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. In stark frequentierten Treppenhäusern sollten Mieter schon im eigenen Interesse aber auch zum Schutz anderer vernünftiger Weise Masken tragen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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