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Kann ich bei Bezug von Kurzarbeitergeld in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

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Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ausübung einer Beschäftigung ergibt sich allein, wenn die Vergütung als Beschäftigter unter der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020 = 62.550 € brutto) liegt.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020 = 56.250 €) gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und zu diesem Zeitpunkt mit einer privaten Krankenkostenvollversicherung abgesichert waren. Diese Grenze bleibt für die Person auch dann gültig, wenn er den Arbeitgeber wechselt, zeitweise gar nicht versichert ist oder zwischenzeitlich krankenversicherungspflichtig werden sollte.

Im Fall des Kurzarbeitergeldes reagiert der Arbeitgeber auf kurzfristige, in der Regel nicht vorhersehbare Ereignisse. Dabei wird das Einkommen des Beschäftigten nicht unerheblich reduziert.

Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt.

„(…) Ein bei vorliegender Versicherungsfreiheit nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das ohne Auswirkungen auf den Versicherungsstatus bleibt, wird nur in engen Grenzen für zulässig und vertretbar erachtet und ist auf wenige Sachverhalte beschränkt. In Betracht kommen im Wesentlichen die Fälle der Kurzarbeit (mit Ausnahme des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld) und der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. In diesen Fällen bleibt der Versicherungsstatus für die Dauer des jeweiligen Tatbestandes unverändert (…)“

Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, vom 20. März 2019

GKV-Spitzenverband, Berlin

Daher ist bei Bezug von Kurzarbeitergeld ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!

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