Kantonvest – anwaltliche Hilfe

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Die Internethandelsplattform Kantonvest bietet über die Webseite kantonvest.com den Forex-Handel, den Handel mit Indizes, den Handel mit Kryptowährungen sowie den Handel mit Aktien an. Letztlich werden seitens der Handelsplattform angeblich Forex-Handelsgeschäfte und der Handel mit Differenzkontrakten für Kunden durchgeführt.

Auf ihrer Seite wirbt die Firma Kantonvest damit, dass man das Trading mit Kantonvest optimieren könne und es Priorität für die Firma Kantonvest wäre, lohnende Strategien für den Anleger zu gestalten.

Für die Firma Kantonvest stünde Sicherheit im Fokus und die Firma Kantonvest würde anspruchsvolle Trading- und Risikomanagement-Tools anbieten.

Anlegern wird abgeraten, über die entsprechende Handelsplattform Kapital anzulegen. Anleger, die ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten oder Verluste bei den Handelsgeschäften mit der Firma Kantonvest erlitten haben, können sich jederzeit an Rechtsanwalt Engelhard von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München unter den unten angegebenen Kontaktdaten mit der Bitte um eine Erstberatung wenden.

Sitz der Betreibergesellschaft

Als Betreibergesellschaft der Firma Kantonvest fungiert eine Firma Online Windows LLC, die ihren Sitz auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: Euro House, Richmond Hill Road, Kingstown, PO BOX 2897, VC0100 Kingstown, haben soll.

Diese Betreibergesellschaften betreibt weitere Handelsplattform, wie die Handelsplattform ZH1 Capital unter der Domain zh1capital.com und die Handelsplattform SwissCoinCo unter der Domain swisscoinco.com.

Bereits der Sitz der Betreibergesellschaft auf St. Vincent und den Grenadinen mahnt zur Vorsicht.

Unsere Kanzlei hat eine Vielzahl von Anlegern in der Vergangenheit gegenüber betrügerischen Internethandelsplattformen vertreten, die ihren Sitz Offshore hatten und die z. B. auf St. Vincent und den Grenadinen und auf den Marshallinseln angeblich eine Niederlassung hatten.

Tatsächlich handelte es sich oft nur um eine Briefkastenadresse.

Vor der Firma Online Windows LLC warnte bereits die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 14.12.2022. Insoweit dürfen wir auf unsere Berichte zur den Firmen ZH1 Capital und SwissCoinCo verweisen.

Keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Den Firmen Kantonvest bzw. Online Windows LLC wurde auch seitens der deutschen Aufsichtsbehörde – es handelt sich hierbei um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) – keine Genehmigung erteilt, über die Handelsplattform kantonvest.com in Deutschland Handelsgeschäfte anzubieten.

Handeln Firmen ohne Genehmigung, dann handeln sie unerlaubt und verstoßen gegen geltendes deutsches Recht.

Hohe Risiken bei den angebotenen Handelsgeschäften 

Unabhängig von der Frage, ob die Firma Kantonvest überhaupt Handelsgeschäfte für die Anleger durchführt und es sich nicht um ein sog. „Fake Account“ handelt, mit dem Anlegern der Handel vorgegaukelt wird, handelt es sich beim Handel mit Differenzkontrakten und bei Forex-Handelsgeschäften um hochriskante Finanzinstrumente, bei denen ein Anleger jederzeit einen Totalverlust erleiden kann.

Die vorgenannten Anlagegeschäfte sind für unerfahrene Anleger nicht geeignet und die Risiken lassen sich auch nicht, wie den Anlegern oft seitens der Telefonverkäufer der entsprechenden Handelsplattformen vorgegaukelt wird, vollkommen ausschließen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Handelsplattform Kantonvest Kapital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und anwaltliche Unterstützung suchen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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