Erfolgreich eine Kanzlei gründen: Selbstständigkeit für Anwälte

  • 11 Minuten Lesezeit
Erfolgreich eine Kanzlei gründen: Selbstständigkeit für Anwälte
Checkliste für die Kanzleigründung

Sie haben das zweite Staatsexamen bestanden – und nun? Ein Viertel aller Absolventen startet direkt in die Selbstständigkeit und gründet eine Kanzlei. 

Die Mehrheit dagegen sammelt ihre ersten Berufserfahrungen in einem Angestelltenverhältnis. Doch auch für diese Gruppe der Anwälte bleibt die Selbstständigkeit eine attraktive Perspektive. Nach acht Jahren im Beruf haben zwei Drittel den Schritt gewagt: ob durch Partnerschaft, Übernahme einer Kanzlei oder Neugründung.* 

Dieser Ratgeber gibt Ihnen als Berufsanfänger und Existenzgründer Starthilfe bei der Kanzleigründung und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Erfahren Sie, welche Rechtsform sich für Ihre Kanzlei eignet, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und warum Sie einen überzeugenden Businessplan brauchen. 

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Der Weg zur eigenen Kanzlei: Voraussetzungen für die Kanzleigründung

Sobald Absolventen die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten haben, dürfen sie eine Kanzlei gründen. Die Zulassung beantragen sie bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer. Neben dem Antragsformular reichen sie folgende Unterlagen ein: 

  • Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild 

  • amtlich beglaubigte Kopie des zweiten Staatsexamens 

  • gegebenenfalls Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades 

  • Führungszeugnis der Beleg-Art N 

  • Erklärung, dass kein Versagungsgrund gem. § 7 BRAO, wie insbesondere Unwürdigkeit, vorliegt 

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung (§ 51 BRAO) oder die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage: Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € je Versicherungsfall. 

  • Begleichung der Zulassungsgebühr: Der Betrag richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer, im Durchschnitt liegt er bei ca. 250 €. 

Am Beginn Ihres freien Berufslebens steht jedoch die erste Verpflichtung: die Mitgliedschaft in der regionalen Rechtsanwaltskammer (§§ 60 ff. BRAO). Der jährliche Kammerbeitrag ist in der Regel in den ersten beiden Jahren nach der Zulassung erheblich gesenkt. Ebenfalls Pflicht ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte, das eine Rentenversicherung für Anwälte gewährleistet. Das zuständige Versorgungswerk setzt sich nach der Zulassung automatisch mit Ihnen in Verbindung. 

Den Beitragssatz legen die Versorgungswerke der Bundesländer fest. Er orientiert sich für Selbstständige am Einkommen. Rechtsanwälte mit geringfügigem Einkommen zahlen einen Mindestbeitrag. Zum Vergleich: In Bayern beträgt 2024 der monatliche Höchstbeitrag 1.404,30 €, der Mindestsatz 175,50 €. 

Ab der Zulassung gilt die Kanzleipflicht, d. h. der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Anwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei unterhalten. Für den Nachweis über die Einrichtung einer Kanzlei reicht es aus, das Kanzleischild anzubringen sowie die Kontaktdaten der Kanzlei (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) der Kammer mitzuteilen. Damit ist die Erreichbarkeit gewährleistet. Die Verpflichtung, dass der Rechtsanwalt am Gerichtsort seiner Zulassung auch seinen Wohnsitz nehmen muss (sog. Residenzpflicht), besteht seit 1994 nicht mehr. Mehr zu den Vorschriften bei der Kanzleiorganisation erfahren Sie in einem separaten Ratgeber. 

Als Nächstes zeigen Kanzleigründer beim zuständigen Finanzamt ihre freiberufliche Tätigkeit an. Sie müssen dafür innerhalb eines Monats nach der Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt schicken. Seit 2021 geht dies auch auf elektronischem Weg, z. B. über ELSTER. 

Wer von Anfang an Mitarbeiter beschäftigen möchte, der beantragt bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer. Mit dieser melden Sie Ihre sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter bei der zuständigen Krankenkasse an. Anzahl, Entgelte und Arbeitsstunden aller Beschäftigten teilen Sie jährlich per Lohnnachweis Digital der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist, mit. 

Wohnzimmerkanzlei: ‚Homeoffice’ für Juristen 

Arbeiten von zu Hause ist mit dem Anwaltsberuf vereinbar. Sie können auch in Ihrer Privatwohnung eine Kanzlei gründen. Wenn die Arbeiten nach außen in Erscheinung treten, sollten Sie Ihren Vermieter unbedingt um Erlaubnis fragen. Das ist der Fall, wenn Sie ein Kanzleischild anbringen. Andernfalls droht eine Kündigung. Da in einer Wohnzimmerkanzlei aber regelmäßig kein Lärm oder Kundenverkehr entsteht, der andere Mieter unzumutbar beeinträchtigt, steht einer Zustimmung in der Regel nichts im Weg. 

Die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen bei der Einrichtung von Kanzleien bleiben auch für Kanzleien in Privatwohnungen bestehen. Sanitäre Einrichtungen, Feuerschutztüren und Fluchtwege müssen vorhanden sein. Ihre Kanzleiräume sollten repräsentativ sein, um Mandanten angemessen empfangen zu können. 

Mit der Wohnzimmerkanzlei fallen erhebliche Zusatzkosten für die Anmietung und Einrichtung von Geschäftsräumen weg. Sie sparen Zeit und Geld für den Weg zur Arbeit, was die Lebensqualität oft deutlich erhöht. Sie sollten sich aber bewusst sein, dass Sie Ihren privaten (Rückzugs-)Raum teilweise öffentlich machen und die Abgrenzung von Arbeit und Freizeit dadurch erschwert wird. 

Wer bei der Kanzleigründung Kosten senken möchte oder keinen Bedarf an großen Büroräumen hat, sollte eine Wohnzimmerkanzlei in Betracht ziehen. Eine Bürogemeinschaft kann ebenfalls eine gute Möglichkeit sein, Kosten zu reduzieren: Hier teilen sich unabhängig voneinander arbeitende Anwälte bzw. Kanzleien Büroräume und ggf. auch Angestellte. Als Alternativen eignen sich unter Umständen Mietbüros, die bei Bedarf und auf Zeit angemietet werden, oder Coworking Spaces. Dort arbeiten Menschen verschiedener Berufe in meist größeren, verhältnismäßig offenen Räumen zusammen. Arbeitsplatz und Büro-Infrastruktur werden zur flexiblen räumlichen und zeitlichen Nutzung gemietet. Ob Mindestvoraussetzungen wie Kanzleischild, Briefkasten oder Datenschutz vor Ort gewährleistet sind, müssten Anwälte im Einzelfall klären. 

Alternative zur Gründung: Übernahme einer Kanzlei

Anwälte können ihren Traum von der eigenen Kanzlei auch durch Unternehmensnachfolge verwirklichen. Wer eine gut funktionierende Struktur übernimmt, hat es in mancher Hinsicht leichter. Vielleicht kennen Sie Kollegen, die einen Nachfolger suchen. Oder Sie arbeiten bereits angestellt in der Kanzlei, kennen den Mandantenstamm und werden schrittweise auf die Übernahme vorbereitet. Möglicherweise werden Sie über Unternehmensbörsen wie nexxt-change fündig, die branchenspezifische Verkaufsangebote auflisten. 

Die Vorteile einer Nachfolge liegen auf der Hand: 

  • Bekanntheit und Renommee der Kanzlei können auf Sie übergehen. 

  • Sie erhalten womöglich den Mandantenstamm und die beruflichen Kontakte Ihres Vorgängers. 

  • Ggf. übernehmen Sie ein bestehendes, eingespieltes Personalteam. 

  • Sie sind an einem etablierten und erprobten Standort tätig. 

Mögliche Nachteile einer Kanzleiübernahme sind: 

  • Der tatsächliche Wert einer Kanzlei ist schwer zu schätzen. 

  • Ob und wie lange Dauermandate bei einem Inhaberwechsel erhalten bleiben, ist ungewiss. 

  • Die eigenen Fähigkeiten entsprechen eventuell nicht der vorhandenen Mandatsstruktur. 

  • In einer Einzelkanzlei sind Inhaber und Kanzleiname in der Regel deckungsgleich. Eine Umbenennung birgt daher Risiken.

Die ideale Rechtsform für Ihre Kanzlei

Zunächst sollten Sie entscheiden: Wollen Sie Ihre Kanzlei alleine oder im Team gründen? Alleine führen Sie die Kanzlei ganz nach Ihren Vorstellungen und müssen wenig Kompromisse eingehen. Für eine gemeinsame Gründung spricht, dass das unternehmerische Risiko und die Finanzierung auf mehrere Schultern verteilt werden. Sie können auf ein breiteres Know-how und juristisches Themenspektrum zurückgreifen. Wer keine Einzelkanzlei gründen möchte, dem stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung: 

  • Sozietät – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Zusammenarbeit mehrerer Anwälte in einer gemeinsamen Kanzlei. Eine GbR besteht aus mindestens zwei Personen, die gemeinsam uneingeschränkt haften. Die Klientel wird meist gemeinschaftlich betreut. 

  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Zusammenschluss mehrerer Personen, die den gleichen Beruf ausüben. Jeder Partner ist zur Geschäftsführung berechtigt. Es haftet derjenige, der den Fehler begangen hat – auch mit seinem Privatvermögen. Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) schließt eine solche persönliche Haftung aus. 

  • Limited Liability Partnership (LLP): Personengesellschaft nach britisch-amerikanischem Recht. Auch Kanzleien mit Verwaltungssitz in der EU konnten bis vor Kurzem noch als LLP firmieren. Als Folge des Brexits verwandelt sich die LLP kraft Gesetzes jedoch automatisch in eine Gesellschaft deutschen Rechts und verliert ihre Haftungsbeschränkung. 

  • Kapitalgesellschaft – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Zusammenschluss mehrerer Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung. Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Eine spezielle Form der GmbH ist die Unternehmensgesellschaft (UG). Hierbei handelt es sich um eine haftungsbeschränkte Rechtsform, die als deutsche Alternative zur LLP gesehen werden kann. 

  • Aktiengesellschaft (AG): Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte zu einer Aktiengesellschaft. Diese Rechtsform ist mit einer bundesweiten Anzahl von 27 wenig verbreitet.* 

*BRAK, Mitgliederstatistik 2021 

Reform der Berufsausübung der Anwälte: Was hat sich geändert?

Die BRAO-Reform ist am 01.08.2022 in Kraft getreten. Sie beinhaltet u. a. die Neuregelung der Berufsausübungsgesellschaften. Die Rechtsform ihrer Kanzlei dürfen Anwälte nun aus allen Gesellschaftsformen auswählen, die das deutsche Recht kennt. Neu hinzugekommen ist die Anwalts-GmbH & Co. KG. Anwälte dürfen außerdem mit den Trägern aller freien Berufe, die in § 1 Abs. 2 PartGG genannt werden, Sozietäten gründen oder in einer Bürogemeinschaft zusammenarbeiten. Letztere können Anwälte auch mit Vertretern der Berufe eingehen, die Anwälte als Zweitberuf ausüben dürfen. Die Reform trägt der stärkeren Notwendigkeit interprofessioneller Mandatsbearbeitung damit Rechnung.

Ein guter Businessplan ist für Kanzleigründer ein Must-have

Kanzleigründer stehen vor neuen Herausforderungen

Einzelkanzleien machen ca. ein Drittel aller deutschen Kanzleien aus.* Um die Kosten der Kanzleigründung geringer zu halten, sind Gründer anfangs oft in Personalunion für alle Geschäftsbereiche zuständig: Sie kümmern sich neben der juristischen Arbeit u. a. um Marketing, IT, Controlling und sehen dabei weit über ihren Tellerrand hinaus. Kanzleigründer stehen heute vor anderen Herausforderungen als noch vor einigen Jahren. 

*Sparkasse: Branchenreport 2020 Rechtsberatung.  

Sie haben sich für eine Rechtsform entschieden und wissen, wie viele Personen Eigenkapital beisteuern? Nun sollten Sie einen realistischen und aussagekräftigen Businessplan erstellen. Identifizieren Sie erwartbare einmalige und laufende Kosten, um den finanziellen Bedarf in den ersten Monaten zu ermitteln. Mehr dazu, was Ihr Businessplan enthalten sollte, erfahren Sie in einem gesonderten Beitrag. Unternehmerisches Wissen bekommt man im Jurastudium leider nicht beigebracht. Suchen Sie also das Gespräch mit Kollegen, die den Schritt in die Selbstständigkeit bereits gemacht haben, oder schließen Sie sich einer Bürogemeinschaft an. 

Ein Rentabilitätsplan, in dem Sie den zu erwartenden Umsatz den zu erwartenden Kosten gegenüberstellen, sollte Teil Ihres Businessplans sein: Erfahrungsgemäß fällt es Berufsanfängern und Neugründern schwer, voraussichtliche Umsätze und Ausgaben einzuschätzen. Die Gewinnspanne ist in den ersten Monaten tendenziell niedrig. Planen Sie also genügend finanziellen Puffer ein. 

Die Ergebnisse der STAR-Erhebung 2020 zeigen, dass der durchschnittliche Überschuss selbstständiger Anwälte im Alter deutlich ansteigt. Während unter 40-Jährige 2018 im Schnitt 68.000 € Überschuss erwirtschafteten, lagen 50- bis 65-Jährige mit 103.000 € deutlich darüber. Mehr Informationen zu dem Gehalt, das Anwälte erzielen können, finden Sie in einem eigenen Ratgeber. 

Ein professioneller Businessplan ist Voraussetzung, um Fördergelder oder eine Fremdfinanzierung durch Bankdarlehen zu erhalten. Mögliche Förderungen, die Kanzleigründer beantragen können, sind: 

  • Förderkredite von Banken: Einige Banken, wie die KfW, bieten spezielle Gründerkredite für Existenzgründer und junge Unternehmen an. 

  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) von Bund und Ländern: Eine Übersicht der Förderinstrumente bietet z. B. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). 

  • Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit: Wer noch mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und mit der Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet, kann für max. 15 Monate diese Förderung beziehen. 

  • Einstiegsgeld (ESG): Bezieher von Bürgergeld können unter bestimmten Voraussetzungen für max. 24 Monate Einstiegsgeld erhalten. 

  • Bezuschussung oder Übernahme von Existenzgründungsberatungen oder -seminaren

Sichern Sie sich bei der Kanzleigründung richtig ab

Wer vorhat, eine Anwaltskanzlei zu gründen, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Wir stellen Ihnen fünf Versicherungen vor, die für selbständige Anwälte verpflichtend oder empfehlenswert sind: 

  1. Berufshaftpflichtversicherung: Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltschaft und damit die erste Versicherung, um die sich Anwälte – nicht nur Kanzleigründer – kümmern müssen. Die BRAO-Reform zum 01.08.2022 verpflichtet Berufsausübungsgesellschaften zukünftig, eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. 
  2. Kranken- und Pflegeversicherung: Grundsätzlich können Selbstständige entweder eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen oder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleiben. Der Tarif sollte die Zahlung von Krankentagegeld beinhalten, um bei längerem Verdienstausfall abgesichert zu sein. 
  3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Auch wenn keine Pflicht besteht, sollten Sie diese Versicherung dennoch abschließen. Eine Kanzlei zu führen, bedeutet viel Verantwortung und Stress. Vor Unfällen oder Krankheit ist zudem niemand gefeit. 
  4. Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Anwälte haben als Freiberufler die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Voraussetzung: Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit standen sie innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (z. B. als Arbeitnehmer). 
  5. Sachversicherungen: Haben Sie Ihre Geschäftsräume kostspielig eingerichtet, kommt eine Sachversicherung in Betracht. Sachschäden in der Kanzlei werden damit versichert. 
  6. Bürohaftpflichtversicherung: Kommen Mandanten in Ihren Kanzleiräumen zu Schaden, schützt Sie diese optionale Versicherung gegen Ansprüche. 

Kanzleigründung: Werden Sie eine starke Marke

Sie wissen, was Sie können und was Sie von Kollegen abhebt? Dann sorgen Sie dafür, dass Ihre Mandanten-Zielgruppe davon erfährt: Veröffentlichen Sie mit einem Profil der Stufe Silber oder Gold Rechtstipps und Rechtstipp-Videos auf anwalt.de, in denen Sie sich als Experte auf Ihrem Rechtsgebiet positionieren. Oder gewinnen Sie auf Veranstaltungen und Network-Events die Aufmerksamkeit von Kollegen und potenziellen Mandanten. 

Bewertungen und Weiterempfehlungen legen den Grundstein für ein authentisches Kanzleimarketing: Nutzen Sie die Bewertungsfunktion in Ihrem anwalt.de-Profil der Stufe Silber oder Gold und laden Sie Mandanten ein, Sie zu bewerten. 

Sie haben es in der Hand, ob Sie und Ihre Kanzlei als Marke wahrgenommen werden. Bereits vor Kanzleigründung sollten Sie sich Gedanken über Ihr Branding machen und es dann konsequent umsetzen: Entscheiden Sie sich z. B. für eine einheitliche Farbgestaltung und greifen Sie diese bei der Einrichtung, der Website, dem Briefkopf etc. auf. Sie können auch ein Logo oder einen Kanzleislogan entwerfen, die für einen einprägsamen Außenauftritt sorgen. 

anwalt.de für Kanzleigründer: Enorme Reichweite von Anfang an

Mit einem anwalt.de-Profil profitieren Sie für Ihre Kanzlei vom ersten Tag an von ausgezeichneter Sichtbarkeit und Auffindbarkeit. anwalt.de setzt Suchmaschinenoptimierung dazu ein, dass Ihr Profil von potenziellen künftigen Mandanten gefunden wird. So wird Ihr persönliches anwalt.de-Profil zur reichweitenstarken Visitenkarte. Mit einem Profil der Stufe Gold können Sie sich zusätzlich in einem professionellen Vorstellungsvideo präsentieren - für Ratsuchende ist das ein weiterer Blickfang in der Ergebnisliste der Anwaltssuche sowie auf Ihrem Profil. 

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Nutzen Sie mit einem Profil der Stufe Silber oder Gold die Möglichkeit, auf anwalt.de ohne Vermittlungsprovision Terminsvertretungen anzunehmen, um zusätzliche Aufträge zu erhalten und wertvolle Erfahrung zu sammeln. In der Produktstufe Gold können Sie exklusiv Rechtsprodukte – sprich rechtliche Dienstleistungen – zum Pauschalpreis anbieten.  

Häufige Fragen und Antworten zur Kanzleigründung

Welche Kosten fallen bei Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei an?

Die Kosten, die auf Kanzleigründer zukommen, sind schwer zu kalkulieren. Dabei sollten Sie zwischen einmalig anfallenden und laufenden Kosten unterscheiden. Einmalige Kosten sind etwa:

  • Verwaltungsgebühren: Zulassungsgebühr, Beglaubigungen
  • Einrichtung
  • Hardware wie Rechner, Fax, Telefonanlage usw.
  • Kanzleisoftware inkl. Buchhaltungsprogramm (sofern kein Abonnement)

Den weitaus größeren Teil der Aufwendungen machen laufende Kosten aus, u. a.:

  • Miete und Nebenkosten
  • Mitgliedsbeiträge: Anwaltskammer, Versorgungswerk
  • Versicherungen
  • Personalkosten
  • Telefon-, Internetvertrag
  • Marketingausgaben
  • Abonnements: juristische Datenbanken, Zeitschriften, Software etc.
  • Fortbildungskosten
  • Kredit-Tilgung
Darf ich in meiner Privatwohnung eine Anwaltskanzlei führen?

Sie dürfen auch in Ihren privaten Wohnräumen eine Kanzlei führen, sofern der Vermieter Ihnen die Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung der Immobilie erteilt. Bei einer Tätigkeit mit Außenwirkung, worunter die Arbeit mit Angestellten und reger Kundenverkehr fällt, kann der Vermieter eine gewerbliche Nutzung verbieten.

(THH; ZGRA)

Foto(s): ©Pixabay/SarahRichterArt; ©Adobe Stock/denisismagilov; ©anwalt.de/THH

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