Kapitalanlage mit Solaranlagen: Kläger erhält 55.000 Euro Schadensersatz

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Mit Urteil vom 14.11.2019 (Az.: 7 O 105/17) hat das Landgericht (LG) Osnabrück die erste zivilrechtliche Entscheidung „in einem Verfahrenskomplex um den Vorwurf des Kapitalanlagebetruges mit Solaranlagen“ getroffen. Weitere Verfahren dieser Art laufen noch. In dem vorausgegangenen Strafverfahren (Az.: 2 KLs 1/14) waren bereits „2016 zwei Männer von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Osnabrück zu Haftstrafen von acht und zehn Jahren verurteilt“ worden.

Dubioses Geschäftsmodell: Anleger wurden clever getäuscht

Das Anlagemodell sah grob geschildert Folgendes vor: Anleger erwarben einzelne Solarpaneele schlüsselfertiger Fotovoltaikanlagen, andere Gesellschafter aus der Gruppe sollten diese widerum pachten und betreiben. Dies mit einer zugesagten „Laufzeit des Pachtvertrages von rund 20 Jahren mit festem Pachtzins“. Der versprochene Pachtzins sollte jährlich bei bis 24 % des Kaufpreises liegen.

Insolvenz und Strafverfolgung: Die betrogenen Anleger erhalten Recht

Die Gesellschaft geriet bereits 2011 in die Insolvenz. „In den Folgejahren folgten weitere Insolvenzen, die Pachtzahlungen an die Anleger wurden 2011/2012 eingestellt“, heißt es in der Pressemitteilung des LG Osnabrück. 2016 wurden zwei Angeklagte, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte, zu acht bzw. zehn Jahren Haft verurteilt „wegen bandenmäßigen Betruges“. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung im Jahr 2018 (Az.: 3 StR 171/17).

Eine Klage-Welle kann folgen: Anleger haben sehr gute Chancen auf Schadensersatz

Viele der Anleger hatten gleichzeitig mit den strafrechtlichen Vorwürfen ihre zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Im vorliegenden Fall, dem 1. zivilrechtlichen Urteil des Verfahrenskomplexes, hatte ein Mann aus Bayern im Jahr 2009 bei der angeklagten Gesellschaft „Solarmodule für insgesamt annähernd 70.000 Euro brutto erworben, die er über ein Bankdarlehen finanziert hatte“. Die anfangs erfolgten Ausschüttungen musste er im späteren Insolvenzverfahren hälftig zurückzahlen. Für die Kosten des Bankdarlehens, sowie für die Anwaltskosten klagte er erfolgreich auf Schadensersatz in Höhe von 55.000 Euro.

Fazit: Anlegerschutz wird großgeschrieben – Verträge prüfen lassen 

Wie viele andere Urteile zeigt auch dieses, dass Anlegerschutz in Deutschland großgeschrieben wird. Dubiose Kapitalanlagen gibt es überall – viele klingen auf den ersten Blick gut. Für geprellte Anleger gibt es Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen. Zudem lohnt es sich immer, bereits vor Vertragsunterzeichnung die Unterlagen anwaltlich prüfen zu lassen – um gar nicht erst in die Betrugsfalle zu tappen. BERND Rechtsanwälte setzen sich mit jahrelanger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht für Sie ein.



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