Karatbars/Karatgold Coins – BaFin ordnet Abwicklung an

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BaFin gibt Karatbit Foundation Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts auf – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart

München, 12.11.2019. Von jeher gilt Gold als stabile Geldanlage. Kryptowährungen sorgten vor noch gar nicht langer Zeit für eine Goldgräberstimmung bei Kapitalanlegern und ihre Kurse gingen zeitweise durch die Decke. Da bot sich eine Verbindung von Gold und digitalen Währungen geradezu an. Die Karatbars-Gruppe emittierte daher über eine Stiftung in Belize die Kryptowährungen Karatgold Coin (KBC) und Karatbank Coin (KCB) und sammelte Geld bei den Anlegern ein.

Die Hoffnungen der Anleger in eine stabile und renditeträchtige Geldanlage könnten jedoch bitter enttäuscht werden. Denn nach Informationen des Handelsblatts hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen den Firmenchef aufgenommen. Demnach geht es u. a. um Betrugsverdacht. Die Staatsanwaltschaft macht bislang keine näheren Angaben dazu und der Firmenchef weiß nichts von Ermittlungen und halte sich ohnehin für unschuldig.

Wie die Ermittlungen sich weiter gestalten, ist noch offen. Konkret und auch beunruhigend für die Anleger ist hingegen die Abwicklungsanordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Die BaFin hat der Karatbit Foundation mit Sitz in Belize mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des Karatgold Coins ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

„Der Bescheid bedeutet, dass das in Karatgold investierte Geld unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden muss“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Wie das Handelsblatt berichtet, wurden etwa 100 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Das Geld müsste jetzt an sie zurückfließen. Allerdings hat der Firmenchef bereits Widerstand gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. „Es ist aber ohnehin fraglich, ob die Rückzahlung geleistet werden kann. Anleger sollten daher genau im Auge behalten, ob ihr investiertes Geld demnächst zurückgezahlt wird und ggf. rechtliche Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Cocron.

Denn weder Gold noch digitale Währungen sind zwangsläufig sichere Geldanlagen, wie die Beispiele PIM Gold GmbH und Envion AG zeigen.

„Anleger haben allerdings einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Haben die Vermittler ihre Informationspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


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