Keine Angst vor Inkassounternehmen

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Die miese Masche der Inkassofirmen – ein Spiel mit dem sozialen Elend!

Wer Insolvenzberatung macht, der entgeht ihnen nicht: den Inkassounternehmen. Wirklich schlimm daran sind aber die Tricks, mit denen einige dieser Branche arbeiten.  Diese machen mich nicht nur sprachlos, was bei mir eher ein Ausnahmezustand ist;  teilweise werde ich auch regelrecht wütend.

 

Die Eidesstattliche Versicherung, der Offenbarungseid

Ein solcher Fall wurde mir jetzt wieder zur Beantwortung vorgelegt. Mandant hat aufgrund erheblicher Schulden bereits die Eidesstattliche Versicherung abgelegt. Diese früher und auch teilweise heute noch  als „Offenbarungseid“ bezeichnete Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung bedeutet, dass der Schuldner gegenüber einem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offenlegt und deren Richtigkeit an Eides Statt versichert. Damit soll Gläubigern die Möglichkeit gegeben werden, Kenntnis über etwaig noch vorhandene  Vermögenswerte des Schuldners zu erhalten und diese im Wege der Vollstreckung zu verwerten.

 

Pfändbarkeit von Einkünften

Regelmäßige Einkünfte wie Lohnzahlungen oder Rentenleistungen sind nur pfändbar, wenn sie oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Hierzu existieren entsprechende Tabellen, die auch im Netz zu finden sind.  Vorhandene Einkünfte aus Arbeitsentgelt hat mein Mandant  als Rentner nicht. Er ist daher mittellos und da seine Renteneinnahmen die Pfändungsfreigrenze nicht übersteigen, kann man bei ihm auch nichts pfänden.  

Forderungen der Altgläubiger

Diese Grundkonstellation liegt bei Vollstreckungen häufig vor. Sie führt dazu, dass Gläubiger mit Altforderungen ins Leere laufen.  Für Neugläubiger – also Forderungen, die nach der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung entstehen – gilt etwas anderes. Diese wären im Zweifel auch über das Strafrecht geschützt. Einem Thema, dem ich mich zu einem späteren Zeitpunkt einmal gesondert widmen werde.

 

Der Aufkauf alter notleidender Forderungen durch Inkassounternehmen

Soweit Banken zu den Altgläubigern gehören, buchen sie die Forderungen nach einigen vergeblichen Vollstreckungsversuchen aus und bereinigen insoweit ihre Bilanzen. Solche Forderungen bezeichnet der Fachmann auch als notleidend. Dann schlägt die Stunde der Inkassounternehmen. Sie kaufen diese notleidenden Forderungen zu einem Promilleanteil ihres Wertes massenweise bei den Banken auf. Eine sechsstellige Forderung wird dann zu einem dreistelligen Betrag erworben. Anschließend werden die Unternehmen bei den Schuldnern vorstellig und bieten diese Vergleichsregelungen an.

 

Typisches Schreiben einer Inkassogesellschaft

Mein Mandant erhielt von einem Inkassounternehmen das folgende Schreiben:

Sehr geehrter Herr,

in der vorstehend genannten Angelegenheit haben Sie nach unseren Informationen die eidesstattliche Versicherung unter dem 24.1.2014 geleistet. Danach sind Sie derzeit nicht in der Lage, die Forderung in Höhe von insgesamt 1.364.671,09 € zzgl. 4 % Zinsen aus 913.327,95 € zzgl. Zinsen aus im Gesamtsaldo enthaltener eventuell verzinsbarer Kosten sowie weiterer Zinsen seit dem 29.1.2014 kurzfristig zurückzuführen.

Zur Vermeidung der Einleitung weiterer Maßnahmen möchten wir Ihnen auf dieser Grundlage anbieten , dass Sie freiwillig monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 25,-00 € - befristet für ein Jahr – leisten können. Wir weisen darauf hin, dass diese freiwilligen Zahlungen selbstverständlich auch mit Hilfe dritter Personen aufgebracht werden können.

…..

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Zahlenirrsinn dieses Schreibens

Eine einfache Zinsberechnung für den genannten zu verzinsenden Betrag von 910.327,95 € für den Zeitraum vom 29.1.2014 bis zum 31.12.2014 ergibt alleine eine weitere Zinsforderung von 36.620,62 €. Die angebotene Zahlung führt also nicht zu einer Schuldminderung. Vielmehr dient sie lediglich dazu, dass das Inkassounternehmen in dem einen Jahr einen Betrag von 300,00 € einnimmt, der sehr wahrscheinlich bereits weit über dem Betrag liegt, den es selbst für den Ankauf der Forderung aufgebracht hat.

 

Die Drohung mit geheimnisvollen Maßnahmen

Allerdings wird dieses „Angebot“ verbunden mit der geheimnisvollen Drohung mit weiteren Maßnahmen. Worin diese bestehen sollen, bei Menschen, bei denen nichts zu holen ist, wird natürlich nicht angekündigt. Wie auch? Weitere Maßnahmen als die ständige Belästigung mit solchen Schreiben kann es nämlich rechtlich nicht geben.

 

Was tun?

Der Ratschlag kann daher nur lauten, vor solchen Schreiben in einer derartigen Situation keine Angst zu haben. Insbesondere von einer Zahlung ist abzuraten, da diese nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation des Schuldners führt. Diese träte nur ein, wenn man mit solchen Zahlungen die Forderung weg bekäme. Genau in einer solchen Erwägung kann im Einzelfall aber auch ein Lösungsansatz dienen. Wer den Hintergrund solcher Forderungen bzw. das Gebaren dieser Institute kennt, kann solche Forderungen relativ günstig ablösen. Die Zahlung eines Einmalbetrages in geringer Höhe gegen Aushändigung des Schuldtitels kann diesen zum Erlöschen bringen.

Also:

  • Keine Angst!
  • Die Drohungen laufen ins Leere!
  • Keine Zahlungen leisten, wenn damit nicht die Forderung abgelöst wird!
  • Keine Anerkenntnisse!
  • Inkassounternehmen haben einen Bruchteil der Forderung bezahlt!
  • Verhandlungen über Gesamtablösung gegen geringen Betrag aufnehmen!

 

 

 

Foto(s): db@breymann.de


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