KEINE HAFTUNG - UNFALL BEI ÜBERSTIEG VON BEIBOOT AUF SEGELYACHT

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Bei dem Übersteigen vom Beiboot auf die Segelyacht zog sich ein Crewmitglied eine Verletzung an der Schulter zu. Die Situation stellte sich wie folgt dar: In einer geschützten Ankerbucht in der Karibik brachte ein Skipper seine Crew mit dem Dingi zurück zur Segelyacht. Nachdem bereits ein Crewmitglied auf das Segelschiff übergestiegen war und die Vorleine des Dingis fest in der Hand hielt, schaltete der Skipper den Außenbordmotor des Schlauchbootes aus. Danach misslang dem Kläger der Überstieg. Er rutschte ab und schlug mit dem Arm an der Badeplattform auf, verletzte sich dabei die Schulter. In seiner Klage warf er dem Skipper vor, den Außenbordmotor zu früh abgestellt zu haben und das Dingi nicht optimal am Schiff angelegt habe. Dadurch sei eine Lücke zwischen Schlauchboot und Yacht entstanden, welche schließlich zum Sturz führte.

Das OLG Hamm (25.11.2011 – 9 U 100/10) entschied zu Gunsten des Beklagten. Laut Sachverständigten handelte es sich bei dem Anlegemanöver um ein vor allem in der Karibik übliches Manöver. Die Crew sei bereits mit der Überstiegs-Methode vertraut gewesen, zudem sei diese Methode nicht zu anspruchsvoll gewesen. Des Weiteren sei der Motor in dem Moment abzustellen, in dem das Dingi mit der Vorleine an der Yacht vertäut ist. Dies sei durch das Festhalten der Leine durch einen Dritten ausreichend geschehen. Im Austellen des Motors läge also kein Fehler.

Der Senat folgte den Ausführungen des Sachverständigten.                                      

                               


Foto(s): https://ra-tanis.de

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