Veröffentlicht von:

Kinderwunschbehandlung und GKV – bald bundesweit 75 % für Kassenpatienten?! Warum aber nicht 100 %?

  • 1 Minuten Lesezeit

Derzeit wird in der gesetzlichen Krankenversicherung (PKV) leider nur ein Anteil von 50 % der Behandlungskosten für eine Kinderwunschbehandlung von den Krankenkassen geleistet. Das ist so seit 1.1.2004 mit dem Inkrafttreten des damaligen GMG (GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003); die Einzelheiten sind in § 27a SGB V (Sozialgesetzbuch, 5. Buch) geregelt.

Für finanzschwache Kinderwunschpaare ist die derzeitige Regelung eine große Hürde, können sie doch die finanziellen Belastungen oft kaum oder nicht tragen. Kein Wunder, dass die Kinderwunschbehandlungen seit 2004 stark zurückgegangen sind und somit für immer mehr Paare, die ungewollt kinderlos sind, die IVF-Behandlung nur noch in der Theorie existiert.

Das soll und könnte sich bald ändern! Eine gesetzliche Neuregelung nimmt z. Z. konkrete Formen an und soll im Sommer 2012 im Bundestag zur Abstimmung kommen. Demnach ist vorgesehen, dass immerhin 75 % der Kosten - statt derzeit 50 % - übernommen werden; zum unveränderten Kassenanteil von 50 % sollen weitere 25 % mit Hilfe eines Bundeszuschusses finanziert werden. Damit kämen bundesweit alle Krankenkassenpatienten in den Genuss einer 75 %-igen Erstattung bei Kinderwunschbehandlungen. Derzeit gibt es den 25 % Zuschuss vereinzelt auf Länderebene (z. B. Sachsen).

Das bedeutet zwar keine vollständige Rückkehr zu „guten alten Zeiten" mit einer Kostenerstattung von damals 100 % durch die Krankenkassen, aber immerhin eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand mit nur 50 % Erstattung.

50 % + 25 % = 75 %

Allerdings bleibt Kritik: Warum kehrt der Gesetzgeber nicht zur früheren Rechtslage (gültig im SGB V bis 31.12.2003!) zurück, also zur Kostenerstattung mit 100 %? Denn von 1989 bis 31.12.2003 sah § 27a SGB V eine 100 %-ige Leistung der Krankenkassen für Kinderwunschbehandlungen vor, und zwar bei IVF-Behandlungen beispielsweise für 4 Zyklen.

Mehr Infos zu IVF, Kinderwunschbehandlung, Kostenerstattung auf unserer Spezialseite: www.kinderwunsch-anwalt.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hans Modl

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten