Klagen auf Erstattung des Reisepreises gegen TUI Cruises und Plantours & Partner sind bei Gericht.

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Kreuzfahren sind eine schöne Art zu Reisen, gerade während der Corona-Epidemie. Eine überschaubare Anzahl an Mitreisenden in einer geschlossenen Gruppe, Charterflug nur für Passagiere,  Ausflüge unter Sicherheitskonzept und Coronatests vor der Abreise. Das suggeriert, dass das Risiko einer Ansteckung sehr begrenzt ist, zumal nur geimpfte Kunden mitgenommen werden.

Leider geht dieses Konzept nur begrenzt auf. Denn die Besatzungen bleiben für die Dauer ihrer Quarantäne normalerweise an Bord. Es besteht somit immer die Gefahr, dass das Virus bereits an Bord ist, bevor die Gäste überhaupt an Bord sind.

Was ist die Konsequenz?

Im den letzten Monaten mehren sich dadurch Fälle in denen Passagiere gar nicht erst an Bord gelassen werden oder unterwegs das Schiff verlassen müssen.

Kommt man gar nicht erst an Bord ist das bei einer Abfahrt in Deutschland ja noch zu verkraften. Unschön wird es dann aber, wenn man in einem fremden Land in einem Quarantänehotel für die nächsten 2 Wochen einquartiert wird.

Das Gleiche kann einem passieren, wenn man unterwegs erkrankt. Plötzlich sitzt man zB auf irgendeiner Insel in Quarantäne, während das Schiff weiterfährt.

In beiden Fällen ist der Urlaub beendet und es fallen ggf. noch massive Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Rückflug an.

Was kann ich von dem Reiseveranstalter fordern?

Wir vertreten die Auffassung, dass man bei diesen Fallkonstellationen einzelfallbezogen prüfen muss, ob der Kreuzfahrtanbieter seine Verkehrssicherungspflichten vollständig erfüllt hat, oder für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Der Schaden erstreckt sich dann schnell auf den Reisepreis, den Rückflug und die Kosten der Quarantäne. Ggf. kan auch ein Schadensersatz wg. der entgangenen Urlaubsfreuden gefordert werden.

Unsere Mandanten haben sich entschlossen, den entstandenen Schaden nicht zu akzeptieren und möchten den Kreuzfahrtveranstalter zur Verantwortung ziehen.  Die entsprechenden Klageschriften sind nunmehr bei Gericht.

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht  auch Ihnen gerne für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.



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