Klagen des Insolvenzverwalters im Rahmen der ​CSA 4-Gesellschaft

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Gesellschaften Deltoton bzw. Capital Sachwert Alliance 4 und 5 GmbH & Co. KG, an denen sich zahlreiche Anleger als mittelbare Treuhandkommanditisten beteiligt haben, sind insolvent.

Damit haben die Anleger nicht nur ihre Investitionssumme verloren, sondern werden nun darüber hinaus auch noch durch den Insolvenzverwalter auf Ausgleich des negativen Kapitalkontos in Anspruch genommen.

Der Insolvenzverwalter hat in einer Vielzahl von Fällen bereits vor den Amts- und Landgerichten Klagen gegen die Gesellschafter erhoben.

Die verurteilten Verantwortlichen der CSA 4 und 5-Beteiligungsgesellschaften haben in betrügerischer Weise das eingezahlte Geld der Anleger „verschleudert“, in dem sie sich hieran für ihre privaten Belange bereichert haben. Und nun wird noch ein Prozess auf weitere Zahlung gegen einen Teil der Anleger angestrengt.

Gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters könnte z. B. eingewandt werden, dass den Ausschüttungen, die geflossen sind, tatsächlich Gewinne zu Grunde gelegen haben, weshalb das Kapitalkonto i. S. d. § 172 Abs. 4 HGB nicht negativ werden konnte. Die Zuschreibung der handelsbilanziell ausgewiesenen Gewinne und Verluste muss auch genauestens geprüft werden.

Nachdem es sich um zahlreiche juristische, hoch komplexe Rechtsfragen bei diesen Prozessen handelt, sollten diejenigen Anleger, die verklagt wurden, sich mit rechtsanwaltlicher Hilfe gegen die Klagen wehren und alle denkbaren Einwendungen im Rechtsstreit erheben lassen. Gerne können Sie mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Alexandra Sorrentino

Beiträge zum Thema