Knock-Out Zertifikate - Totalverlust statt hoher Gewinne

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Viele Verbraucher haben sich zum Kauf von hoch spekulativen Knock-Out Zertifikaten hinreißen lassen, da ihnen das enorme Verlustrisiko nicht ausreichend bewusst war. Während die beratende Bank den potenziellen Anleger zwar über die Möglichkeit immenser Gewinne aufgeklärt hat, wurde das real bestehende Risiko eines Totalverlustes nur abgeschwächt dargestellt, wenn nicht sogar schlicht übergangen. Ein solches Verhalten der Berater ist nicht zulässig und eröffnet dem Geschädigten einen Anspruch auf Schadensersatz. 

Was sind Knock-Out Zertifikate? Wo liegen die Risiken?

Knock-Out Zertifikate sind Schuldverschreibungen, d.h. der Anleger kauft ein solches Papier und gewährt damit der Bank für die vereinbarte Laufzeit eine Art Darlehen. Der Rückzahlungsbetrag ist in diesem Falle jedoch unklar, weil der Wert des Zertifikates von einer Referenzgröße, dem sogenannten Basiswert, abhängt und somit Schwankungen unterliegt. Über die Wertentwicklung der Referenzgröße kann hierbei nur spekuliert werden. Als besonders spekulative Form der Geldanlage gelten Knock-Out Zertifikate, weil sie mit einer sogenannten Knock-Out Schwelle, welche ober- oder unterhalb des Basiswertes vom Ausgabetag liegen kann, versehen sind. Wird diese Kursschwelle über- bzw. unterschritten verliert das Zertifikat augenblicklich seinen Wert und der Anleger erleidet einen Totalverlust seines investierten Kapitals (=knock out).

Beispiel:

Kurs einer Aktie (Basiswert) am Ausgabetag: 100 Euro

Knock-Out Schwelle: 95 Euro

Kaufpreis des Zertifikates: 5 Euro

Beträgt der Basiswert am Laufzeitende 110 Euro, dann erhält der Anleger den Gewinn zzgl. Kaufpreis ausbezahlt, also 15 Euro. Die Rendite beträgt somit 200%. Hätte Anleger die Aktie direkt für 100 Euro gekauft beliefe sich die Rendite lediglich auf 10 %. Das Verhältnis dieser beiden Werte zueinander bezeichnet man als Hebel.

Mit dieser Möglichkeit an hohen Gewinnen ist jedoch auch ein dementsprechend hohes Verlustrisiko verbunden. Fällt der Aktienkurs während der gesamten Laufzeit auch nur einmalig unter die Knock-Out Schwelle von 95 Euro kommt es zum Totalverlust für den Anleger. Hätte er die Aktie direkt gekauft läge der Verlust bei lediglich 5%. Auch dies ist wieder auf die Hebelwirkung zurückzuführen.

Durch Vereinbarung einer Stop-Loss Schwelle (im Beispiel etwa bei 96 Euro) kann das Risiko eines Totalverlustes jedoch minimiert werden. Das bedeutet, dass der Anleger das Zertifikat zu einem vom Emittent festgelegten Kurs verkaufen kann, sobald der Kurs die Stop-Loss Schwelle überschreitet. Allerdings geht ein solcher Verkauf mit enormen Verlusten für den Anleger einher und bietet daher nicht wirklich eine Sicherheit.

Des Weiteren stellen Knock-Out Zertifikate eine sehr riskante Form der Geldanlage dar, weil sie im Falle der Insolvenz der Emittentin nicht durch eine Einlagensicherung aufgefangen werden und somit zwingend auf die Bonität des ausgebenden Instituts geachtet werden sollte.

Fehlerhafte Beratung bei Knock-Out Zertifikaten führt zu Schadensersatzanspruch

Auf Grund des hohen finanziellen Risikos, das der Kauf eines Knock-Out Zertifikates für den Anleger mit sich bringt, ist es erforderlich, dass dieser im Vorfeld über alle mit der Geldanlage zusammenhängenden Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt und beraten wird. Dabei ist vor allem wichtig, dass der Berater Wissensstand und Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt und diesem die spezifischen Risiken eines Knock-Out Zertifikats, speziell die Möglichkeit eines Totalverlustes des investierten Kapitals und das Bonitätsrisiko der Emittentin, deutlich vor Augen führt.

Ist eine solche Beratung nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann dem Anleger im Schadensfall ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen.

Was wir Käufern von Knock-Out Zertifikaten raten:

Wurden auch Sie beim Kauf eines Knock-Out Zertifikats falsch oder fehlerhaft beraten? Dann könnte auch Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen.

Allerdings empfehlen wir, nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihrer Rechte zu zögern, sondern schnellstmöglich erst Maßnahmen zu ergreifen, um der drohenden Verjährung zuvor zu kommen.

Wir von der Kanzlei Werdermann | von Rüden prüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu Seite.


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