K.O.-Tropfen und Strafbarkeit

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In der anwaltlichen Praxis tauchen häufig Fälle auf, in denen von dem vermeintlichen Opfer behauptet wird, ihm seien sogenannte K.O.-Tropfen verabreicht worden. Besonders häufig kommt diese Behauptung im Zusammenhang mit Sexualstraftaten vor. Dieser Artikel beantwortet einige Fragen.

1. Was sind K.O.-Tropfen?

Es handelt sich hierbei um Drogen, die eine stark einschläfernde Wirkung haben. Nach der Verabreichung ist das Opfer müde und nicht in der Lage, sich zu wehren. Sie werden verabreicht, indem sie dem Opfer unter Getränke oder in das Essen gemischt werden. Nach dem Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnisverlust für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat erinnern.

2. Wie lange sind K.O.-Tropfen nachweisbar?

Die Nachweisbarkeit hängt davon ab, welche Substanzen verwendet worden sind. Generell kann man sagen, dass sich viele Substanzen nur einige Stunden nachweisen lassen. Wer den Verdacht hat, dass ihm K.O.-Tropfen verabreicht wurden, sollte sich umgehend ärztlich untersuchen lassen.

3. Wie mache ich mich strafbar, wenn ich K.O.-Tropfen verabreiche?

Die Verabreichung erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 224 StGB. Wer einem Opfer K.O.-Tropfen verabreicht um den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können, macht sich wegen einer Vergewaltigung strafbar. In Betracht kommt ebenfalls – je nach Sachverhaltsgestaltung – eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person.

Die Strafandrohungen sind erheblich, so dass man sich unbedingt professionell verteidigen lassen sollte. Wer K.O.-Tropfen besitzt, macht sich unter Umständen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar.

4. Wie häufig sind Straftaten mit K.O.-Tropfen?

Bei Sexualdelikten wurden bei rechtsmedizinischen Untersuchungen nur in ca. 2 % der untersuchten Fälle unfreiwillig eingenommene Drogen nachgewiesen werden. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist bei Sexualdelikten Alkohol im Spiel. Problematisch ist hierbei, dass hier meist Erinnerungslücken auftreten und der Sachverhalt im Nachhinein schwer aufzuklären ist.

5. Wie soll ich mich verhalten, wenn gegen mich ermittelt wird?

Beim strafrechtlichen Verwürfen im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen sollten sich frühzeitig an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Gehen Sie davon aus, dass die Ermittlungsbehörden dem angeblichen Opfer Glauben schenken und Ihre Beteuerungen, nichts getan zu haben, Ihnen nicht weiterhelfen. Sinnvoll ist allein nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der zunächst Akteneinsicht nimmt. Nur der Rechtsanwalt erhält vollständige Akteneinsicht.

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

 


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