Können Unterhaltsrückstände verwirken?

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Können Unterhaltsrückstände verwirken?

Eine Verwirkung führt dazu, dass ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Eine Verwirkung ist ähnlich wie eine Verjährung. Bei der Verwirkung reicht aber nicht alleine, dass einige Zeit verstrichen ist. Es muss auch noch ein weiterer Umstand hinzukommen. Unterhaltsrückstände verwirken dann, wenn derjenige, der Unterhalt will, seine Unterhaltsansprüche längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre. Dies ist das Zeitmoment. Der Umstand, der aber hinzukommen muss ist, dass derjenige, der den Unterhalt zahlen muss, sich darauf einrichten durfte und auch darauf eingerichtet hat, dass der Unterhalt von ihm in Zukunft nicht mehr verlangt wird. Dabei kommt es in erster Linie auf das Verhalten des Berechtigten an. Wie sich der Verpflichtete verhält, ist nicht wichtig. Wann darf also jemand, der Unterhalt zahlen muss, darauf vertrauen, dass nichts mehr geltend gemacht wird? Reicht es dazu, dass einfach Zeit verstreicht? Nein – das Vertrauen darauf, dass nichts mehr kommt, muss aus einem Verhalten des Unterhaltsgläubigers kommen. Wenn dieser zum Beispiel erklärt, dass es ihm egal sei oder dass der andere ja sowieso nicht zahlen werde oder wolle, dann kann derjenige, der zahlen muss, daraus schließen, dass nichts mehr kommen wird. Gibt der Unterhaltsberechtigte also auf und kommuniziert dies auch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten, dann kann sich dieser später mit Erfolg auf die Verwirkung berufen. Macht der Unterhaltsberechtigte noch einige Zeit nichts, dann wieder etwas und dann wieder nichts und schreibt zum Beispiel, dass der Unterhalt gezahlt werden soll, dann weiß der Unterhaltsverpflichtete, dass er hier in der Zahlungspflicht steht. Unterhaltsansprüche sollten also immer verfolgt werden. Es sollte nicht lange damit gewartet werden, den Unterhalt gerichtlich geltend zu machen, wenn der Unterhaltsschuldner nicht zahlt.

Bei Fragen zum Thema Unterhalt wenden Sie sich an Frau Dr. Gabriele Sonntag, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwälte Dr. Sonntag in Fürth.


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