Kontobetrug Sparkasse - Update März 2024

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Kontobetrug Sparkasse - Update März 2024


Achtung: Gerade im Rheinland häufen sich Anfang 2024 wieder Fälle von Kontobetrug. Es gibt neue, noch perfidere Betrugsmaschen, aber auch neue Rechtsprechung!


Wir hatten an dieser Stelle schon über Konto- und Überweisungsbetrug im Online-Banking aufgeklärt. Gerade Kunden der Sparkassen sollen durch immer professioneller handelnde Betrüger dazu gebracht werden, Geld auf ein von den Betrügern beherrschtes Konto zu überweisen. Häufig versuchen die Täter auch, den Kunden zu einer Aktualisierung ihres per Handy genutzten push-TAN-Verfahrens zu bewegen, wobei die Betrüger dann geschickt ihr eigenes Handy mit dem Girokonto des Kunden verbinden und darüber nach Gutdünken verfügen können. Es mehren sich seit Jahresbeginn Sparkassenfälle – gerade in Düsseldorf und im Rheinland, bei den Kunden oft um hohe 5-stellige Beträge geprellt werden.


Bei Kontobetrug im Online-Banking werden die Kunden oft durch echt aussehende, aber gefälschte SMS oder E-Mails oder direkt durch Anrufe kontaktiert, bei denen sich ein vermeintlicher Mitarbeiter der Sparkasse meldet. In den SMS, E-Mails oder Anrufen wird den Kunden dann ein Sachverhalt vorgetäuscht, der sie zur Eingabe einer TAN veranlassen soll. Dies beispielsweise, weil sie eine Zahlungsaufforderung von der Sparkasse erhalten haben, weil angeblich Betrüger gerade dabei seien, sich ins Online-Banking zu hacken oder weil das Online-Banking ausläuft und umgestellt werden soll (z.B. Neuregistrierung oder Verlängerung des push-TAN-Verfahrens oder erstmalige Umstellung auf das push-TAN Verfahren auf dem Handy).


Wenn der Kunde eine TAN preis gibt oder eine Überweisung tätigt, überweist er das Geld dann meist auf ein Konto, das dem Betrüger gehört. Der Betrüger kann das Geld dann abheben und verschwinden. In den Fällen der Verlängerung des push-TAN-Verfahrens oder der vermeintlichen neuen Registrierung gelingt es den Betrügern häufig, ihr eigenes Handy mit dem Girokonto des Kunden verbinden und darüber frei zu verfügen. So entstehen Schäden, die häufig bis in den 5- oder gar 6-stelligen Bereich gehen, und nicht durch ein eingerichtetes Überweisungslimit begrenzt sind, weil die Täter auf diesem Betrugsweg auch das Limit nach oben setzen können.


Typische Vorgehensweisen bei Betrug im Online-Banking der Sparkassen:


  • SMS mit Link auf falsche Sparkassenseite (vermeintlich von der Sparkasse) mit folgendem Inhalt: „Ihre Registrierung für die S-Push-TAN läuft am 20.02.2024 ab. Daten bestätigen um eine Sperre zu vermeiden.“
  • Telefonbetrug unter der Nummer der Sparkasse: Die Betrüger rufen die Kunden an und geben sich als Mitarbeiter der Sparkasse aus. Dabei können die Betrüger den Anruf so manipulieren, dass die Ihnen bekannten Nummer der Sparkasse angezeigt wird oder im Display Ihres Handys die Sparkasse angezeigt wird. Die Anrufer behaupten häufig, dass es ein Problem mit dem Konto des Kunden gibt und dass er eine TAN eingeben muss, um das Problem zu lösen, oder dass er eine Rücküberweisung machen muss, z.B. von einem angeblichen „Unterkonto“.
  • Fake-TAN-Generatoren: Die Betrüger erstellen Websites, die so aussehen, als ob sie von der Sparkasse stammen. Auf den Websites werden den Kunden TAN-Generatoren angeboten, die angeblich von der Sparkasse stammen. Wenn der Kunde den TAN-Generator herunterlädt und installiert, kann der Betrüger die TANs des Kunden abfangen und verwenden, um Überweisungen durchzuführen.
  • Fake-Apps: Die Betrüger senden dem Kunden Schadsoftware (Apps) aufs Handy, die so aussehen, als ob sie von der Sparkasse stammen. Die Kunden sollen dann einen sogenannten Sicherheitscode oder eine TAN in die App eingeben. Tatsächlich verschafft der Kunde den Tätern damit im schlimmsten Fall Zugriff auf das gesamte Online-Banking System des Kunden    
  • Phishing-Mails: Die Betrüger versenden E-Mails, die so aussehen, als ob sie von der Sparkasse stammen. In den E-Mails wird den Kunden z.B. vorgetäuscht, dass sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Die Zahlungsaufforderung kann für eine Rechnung, einen Kredit oder eine andere Zahlung sein.

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie getäuscht worden sein könnten, sollten Sie daher unverzüglich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten, um mögliche Überweisungen zu stoppen und zu verhindern, dass die Betrüger ihr Handwerk vollenden können. Denn sonst sind die häufig aus dem Ausland heraus agierenden Täter häufig längst über alle Berge.

  • Kontaktieren Sie sofort Ihre Sparkasse
  • Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 
  • Machen Sie eine Anzeige bei der Polizei und bewahren Sie alle Beweise auf


Wie können Sie sich vor Überweisungsbetrug im Online-Banking der Sparkasse schützen?

  • Seien Sie misstrauisch bei SMS, E-Mails oder Anrufen
  • Seien Sie auch dann misstrauisch, wenn die Anrufer von der Ihnen bekannten Nummer der Sparkasse anrufen oder in Ihrem Display als Anrufer die Sparkasse angezeigt wird
  • Seien Sie auch dann misstrauisch, wenn die SMS in perfektem Deutsch geschrieben ist oder die vermeintlichen Anrufer von der Sparkasse perfektes Deutsch sprechen können
  • Überprüfen Sie immer die Absenderadresse einer E-Mail, bevor Sie sie öffnen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Zahlungsaufforderungen, die Sie nicht erwartet haben.
  • Rufen Sie selbst immer direkt die Sparkasse an, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, anstatt einen angeblichen Anruf der Sparkasse anzunehmen.
  • Lassen Sie sich nicht von Anrufen oder E-Mails von angeblichen Mitarbeitern der Sparkasse verunsichern. Die Sparkasse wird Sie niemals dazu auffordern, Ihre persönlichen Daten oder Bankdaten preiszugeben.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Anruf von der Sparkasse stammt, sollten Sie auflegen und selbst die Sparkasse unter der offiziellen Nummer der Sparkasse anrufen. Wenn Sie betroffen sind und ein ungutes Bauchgefühl haben, handeln Sie schnell!


Wir von mzs Rechtsanwälte stehen Betroffenen gern mit unserer Expertise zur Verfügung. Sie können sich gern bei Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seinem Team melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per Email an info@mzs-recht.de zu erreichen.


Über die Kanzlei


mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank- Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016-2023 wurde die Kanzlei vom US-Verlag "Best lawyer" in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der "Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


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