Kontosperre wegen Geldwäscheverdacht? Fachanwalt für Bankrecht hilft bundesweit

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Die seit 20 Jahren auf Bankenhaftung spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser erreichen verstärkt Anfragen von Unternehmen und Privatpersonen deren Konten wegen Geldwäscheverdacht gesperrt worden sind.

Kontosperrungen werden allerdings selten begründet. Jedoch steckt häufig hinter der Kontosperre eine von der Bank zuvor erstattete Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche

Für die betroffenen Bankkunden kann das im Einzelfall existenzielle Probleme mit sich bringen, wenn über das Kontoguthaben nicht mehr verfügt werden kann. 

Nichts geht mehr, keine Überweisungen, kein Geldabheben, keine Kredit- und Debitkarten.

Unternehmen können etwa auch keine Gehälter mehr auszahlen oder ihren sonstigen Verpflichtungen mehr nachkommen. 

Problematisch ist vor allem die Dauer der Kontosperrung. 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser konnte schon vielfach feststellen, dass ohne anwaltliche Hilfe, die Konten teilweise wochenlang gesperrt wurden.

Bei einer übermäßig langen Sperrung kann sogar eine faktische Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Unternehmens eintreten. 

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollte man sich bei einer derartigen Sachverhaltslage umgehend an einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.


Denn nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser kann durch einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt meistens der Sachverhalt schnell aufgeklärt und der Verdacht der Geldwäsche aus der Welt geschafft werden. 


Hier ist insbesondere schnelles Handeln vor allem gegenüber der sog. Financial Inteligence Unit (FIU) bzw. der örtlichen Staatsanwaltschaft notwendig, da diese Stellen die Kontosperre schnell aufheben können.


Die Financial Intelligence Unit (FIU) analysiert hierbei als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz. In Deutschland ist die FIU bei der Generalzolldirektion eingerichtet.

Sollte sich die Bank, nach einem ersten Anwaltsschreiben mit der Aufforderung zur Freigabe des gesperrten Kontos, nicht bewegen, so bleibt nur noch der Weg zu den Gerichten.

Hier beantragen wir eine einstweilige Verfügung zur Freischaltung des gesperrten Kontos.

Sollte die Bank bzw. der Finanzdienstleister im Einzelfall grob fahrlässig bzw. sogar vorsätzlich gehandelt haben, können sogar Schadensersatzansprüche gegenüber der handelnden Bank / dem  Finanzdienstleister bestehen und geltend gemacht werden, § 48 Geldwäschegesetz/GWG.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser mit verschiedensten deutschen Geschäftsbanken ist es nicht ausgeschlossen, dass nach anwaltlicher Beauftragung, die Kontosperre wieder zeitnah zurückgenommen wird.

Als spezialisierter Fachanwalt im Bereich Banken- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite, wenn es zu einer Kontensperrung gekommen ist.

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Foto(s): Kemal Eser

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