Krankschreibung nach Kündigung

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Oft lassen sich Arbeitnehmer nach der Kündigung krankschreiben. Sie sind von der Kündigung traumatisiert oder können Ihren Chef oder Ihre Kollegen einfach nicht mehr ertragen. Das wichtigste in Kürze:

  • Eine AU nach Kündigung ist aus medizinischen Gründen zulässig.
  • Sie erhalten Lohnfortzahlung.
  • Ihr Arbeitgeber kann unter Umständen den Beweiswert der AU erschüttern und Ihnen – schlimmstenfalls – außerordentlich kündigen.
  • Wer krankgeschrieben ist, sollte sich krank verhalten.

Darf ich mich krankschreiben lassen nach Kündigung?

Ja. Wichtig ist, dass ihre Krankschreibung medizinische Gründe hat. Manchmal wirkt sich. Die Kündigung. Psychisch oder physisch aus, manchmal ist die Krankheit sogar Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bekomme ich Lohn während der Krankschreibung?

Ja, wer wegen unverschuldeter Krankheit nicht Arbeiten kann, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies wird regelmäßig durch die AU des behandelnden Arztes nachgewiesen. Nachforschungen durch Arbeitgeber sind selten, aber zumindest möglich. Dieser kann sich an die Krankenkasse wenden.

Darf mein Arbeitgeber mein Gehalt verweigern?

Ihr Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verweigern, wenn er Zweifel an ihrer AU hat. Dann obliegt es Ihnen, dies (gerichtlich) geltend zu machen und ggf. die Krankheit nachzuweisen.

Wer muss die Krankheit „beweisen“?

Grundsätzlich reicht die Vorlage der AU für den Nachweis der Krankheit aus. Wenn es allerdings zum Rechtsstreit kommt und der Fall vor Gericht landet, kann der Arbeitgeber unter Umständen die Krankheit anzweifeln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die AU exakt den Zeitraum der restlichen Kündigungsfrist erfasst. Dann muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er wirklich arbeitsunfähig war. Hierfür kann etwa der behandelnde Hausarzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

Was passiert, wenn eine vorgetäuschte Krankheit auffliegt?

Kann Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie die Krankheit nur vorgeschoben haben, entfällt Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung und Ihr Arbeitgeber kann Sie fristlos kündigen – übrigens auch, wenn Sie bereits eine ordentliche Kündigung erhalten oder selbst ausgesprochen haben. Denn darin liegt eine Verletzung Ihres Arbeitsvertrags und ein „wichtiger Grund“ (§ 626 BGB) für eine fristlose Kündigung.

Sind Krankschreibungen nach Kündigung wirkungslos?

Nein. Atteste haben einen hohen Beweiswert. Der Zeitpunkt der Krankschreibung spielt keine Rolle.

Hat eine Krankschreibung nach Kündigung auch Nachteile für mich?

Mögliche Nachteile können sein:

  • Geschmälerte Aussichten auf ein angemessenes Arbeitszeugnis.
  • Ihr Ex-Arbeitgeber kontaktiert Ihren neuen Arbeitgeber und äußert sich negativ.
  • Sie schmälern Ihre Chancen im Kündigungsschutzprozess, wenn Sie den Eindruck erwecken, nicht mehr arbeiten zu wollen.

Alle diese Punkte sind Einzelfallfragen. Auch wer bis zum bitteren Ende zur Arbeit erscheint, kann hinterher von einem verbitterten Chef ein schlechtes Zeugnis erhalten.

Wie verhalte ich mich nach der Kündigung?

Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann durch Partyfotos auf Social Media und ähnliches schnell erschüttert werden. Auch ist davon abzuraten, den Kollegen mitzuteilen, man werde sich nach der Kündigung krankschreiben lassen. Sie können allerdings beruhigt Essen einkaufen gehen – verhungern müssen Sie schließlich nicht.

Obacht: Eine zeitgleich mit der Kündigung eingereichte AU kann auch Zweifel an der Richtigkeit erwecken. Eine „passgenaue“ AU mit Punktlandung auf dem Ablauf der Kündigungsfrist ist daher zu vermeiden.

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RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/notizbuch-buro-frauen-gesichtslos-7176317/; https://www.pexels.com/de-de/foto/uberarbeitete-erwachsene-unternehmerin-mit-papieren-im-leichten-modernen-buro-3808819/; Tim Reckmann "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung": https://www.flickr.com/photos/foto_db/24278638561 unter https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

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