Kredit gegen Auto oder Haus

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Inzwischen gibt es viele  Anbieter von Krediten, die das Darlehen bei Übertragung von Anteilen am Eigentum anbieten - Haus, Auto usw.


Das ist auf den ersten Blick lukrativ. Man behält die Nutzung und bekommt trotzdem Geld. Aber die rechtlichen Folgen sind erheblich. Das klingt vielleicht nach Pfandhaus zum kleinen Tarif - tatsächlich ist das ein ganz anderes Geschäft. Es geht um Miteigentum. Juristisch eine ganz andere Hausnummer. 


Im Pfandhaus ist die Sache klar. Man gibt einen Gegenstand weg und bekommt dafür Geld. Wird das Pfand nicht ausgelöst, wird es verwertet - freier Verkauf oder Auktion. 

Das Risiko trägt der Pfandgläubiger. Das macht sich teilweise in erheblichen Abschlägen bemerkbar. Trotzdem erfolgt die  Verwertung zum Zeitwert abzgl. Kosten. 


Anders bei der Verwertung von Miteigentum. Die Bewertung ist da sehr deutlich reduziert, nur ist das nicht so klar erkennbar. 

Die Verwertung erfolgt über öffentliche Teilungsversteigerung. Mindestgebot 75%.

Da sind also 25% Verlust zum Zeitwert eingepreist. Kosten des Verkaufs gehen dann noch ab.


Juristisch kann man eine Zwangsvollstreckung (z.B. auf Grundlage eines Pfandrechts) vielleicht noch abwehren. Gegen eine auf Miteigentum gestützte Teilungsversteigerung sind die Optionen deutlich begrenzt. 


Bei solchen Geschäften ist also größte Vorsicht geboten. Hier drohen Verluste von 50% und mehr. 

Das ist kein Betrug. Die Anbieter klären auf. Aber wer liest das Kleingedruckte in der Not?


Hier sind definitiv andere Strategien gefragt.  Es geht nicht nur um den Kredit, sondern auch um die Erhaltung der Substanzwerte.

Da gibt es deutlich bessere Strategien - Umschuldung, Ablösung, Moratorium usw.

Selbst ein Verkauf unter Wert kann die bessere Option sein. Wir beraten Sie  gerne über Ihre Möglichkeiten.



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