Kreditbearbeitungsgebühren der Banken unzulässig

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Der Bundesgerichtshof hat gestern in zwei Urteilen gegen die Postbank AG und National Bank AG die Erhebung von Bearbeitungsentgelten für Kredite wegen Verstoß gegen § 307 Abs.1 BGB als unzulässig angesehen. Kunden können auf Grundlage dieser Urteile die von Ihnen gezahlten Bearbeitungsentgelte für Kredite zurückverlangen. Dieses gilt in jedem Fall für Verträge ab dem Jahr 2011. Für Verträge vor dem Jahr 2011 ist die Frage der Verjährung zu prüfen. Hierzu wird der BGH im Laufe des Jahres entscheiden.

Zu dem Urteil führte Bankensenatsvorsitzender Ulrich Wiechers aus: "Die Kreditbearbeitungsgebühren benachteiligen Verbraucher. Die Gebühren suggerieren, dass die Kunden für besondere Leistungen der Bank zahlen sollen. Doch die Bearbeitung des Kreditantrags ist Sache der Bank und erfolgt in ihrem eigenen Interesse. Die Vereinbarung einer solchen Gebühr ist deshalb als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam und die Bank muss das Geld zurückzahlen."

Was ist nun zu tun?

Prüfen Sie Ihre Kreditverträge. Ist dort eine Bearbeitungsgebühr aufgeführt  und haben Sie diese (in der Regel mitfinanziert) gezahlt, dann fordern Sie von den Banken Erstattung. Einige Banken werden trotz des Urteils des Bundesgerichtshofs die Erstattung verweigern. Dann sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und sich dort insbesondere hinsichtlich der Frage der Verjährung beraten lassen und gegebenenfalls Klage einreichen. Zwar wirken die Urteile des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur zwischen den Parteien der entschiedenen Verfahren. Die Amts- und Landgerichte haben und werden sich aber an diesen Grundsatzurteilen orientieren und zugunsten der Verbraucher entscheiden.

 

 

 


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