Kreditvertrag widerrufen und viel Geld sparen

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Der BGH sagt: Ein Kreditvertrag soll eine „möglichst umfassende, unmissverständliche und eindeutige Widerrufsbelehrung“ enthalten, die für den Verbraucher ohne juristische Vorbildung verständlich sein muss. Es besteht für alle betroffenen Verbraucher dringender Handlungsbedarf und ist wahrscheinlich die letzte Chance für Verbraucher, ungünstige Verträge umzuschulden! Der „Widerrufsjoker“ ist weiter gültig für Verträge ab dem 11.06.2010 bis jetzt!

Die Vorteile eines Widerrufs für den Darlehensnehmer liegen auf der Hand:

1) Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase können Darlehensnehmer durch eine Umschuldung erhebliche Zinsen sparen

Im Vergleich zu 2010 ist der Effektivzins von Darlehensverträgen jetzt bis zu 39 % niedriger.

Kann der alte Darlehensvertrag durch Widerruf abgelöst und durch einen neuen Darlehensvertrag mit niedrigeren Zinsen ersetzt werden, sind manchmal erhebliche monatliche Einsparungen oder eine frühere Tilgung des Kredits möglich. Der wirtschaftliche Vorteil kann hier bis in den fünfstelligen Bereich gehen.

2) Kann der Darlehensvertrag widerrufen werden, entfällt die von Banken bei einer Darlehenskündigung verlangte Vorfälligkeitsentschädigung

Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann u.U. sogar zurückgefordert werden, wenn die Entschädigung in den vorangegangenen drei Kalenderjahren gezahlt wurde.

Wie finden Sie heraus, ob auch Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen können?

Lassen Sie Ihre Darlehensverträge von der Anwaltskanzlei Arnold prüfen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich eines ggf. noch bestehenden Widerrufsrechts benötigen wir lediglich:

  • die Widerrufsbelehrung
  • das Datum des Abschlusses des Darlehensvertrages.

Warum die Anwaltskanzlei Arnold?

Wir sind bereits seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzrechts und des Bankrechts bundesweit tätig und auf die hier relevanten Fragen spezialisiert. Wir sind gerichtserfahren und haben schon in vielen Verfahren wirtschaftliche Vorteile für unsere Mandanten erwirken können. Entsprechend werden wir auch von der Stiftung Warentest als in diesen Verfahren erfolgreiche Kanzlei empfohlen:

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