Kreuzfahrtabsagen bei AIDA nach dem Verkauf der AIDAaura – Betroffene sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

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Bereits in der Vergangenheit kam es bei AIDA immer wieder zu Kreuzfahrtabsagen. Jüngst teilte die Rostocker Reederei mit, dass die AIDAaura im Herbst die Kussmundflotte verlassen wird. In der Folge werden derzeit zahlreiche Reisen abgesagt.  Wenn Kreuzfahrten aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen durch den Veranstalter storniert werden, bestehen für Betroffene neben der Erstattung des Reisepreises oftmals auch Entschädigungsansprüche.

Reiseabsagen aufgrund außergewöhnlicher Umstände sind grundsätzlich zulässig. Beide Seiten müssen dann die geschuldeten Leistungen nicht erbringen. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Kreuzfahrt nicht durchführen muss und der Reisende seine Anzahlung erstattet bekommt. DerErstattungsanspruch muss durch den Veranstalter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage erfüllt werden.

Wenn die Reiseabsagen wie bei der AIDAaura aber aus Gründen erfolgten, die dem unternehmerischen Risikobereich des Veranstalters zuzuordnen sind, kommt neben der Rückzahlung des Reisepreises ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht. 

Auffällig ist, dass Reisenden mittels zusätzlicher Bordguthaben Umbuchungen schmackhaft gemacht wurden. Solche Leistungen bewirken aber keinesfalls den Entfall eines unter Umständen im Raum stehenden Schadensersatzanspruches. Der Gesetzgeber gab Verbrauchern bei Reiseabsagen durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus die Reisepläne ändern können, ohne dass er dem Verbraucher hierfür eine Entschädigung zu leisten hat 

Nach unserer Auffassung sollten Betroffene einer Kreuzfahrtabsage daher prüfen lassen, ob Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden aufgrund der Reiseabsagen bei der AIDAaura im Raum stehen. Für Verbraucher geht es nicht nur um den Reisepreis, sondern um 30 % bis zu 100 % des Reisepreises zusätzlich

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Wir bieten Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

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Foto(s): Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

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